Psychologie
Traumen bei Feuerwehrleuten und Notärzt*innen

Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Angehörigen der Feuerwehr, Notärzten/Notärztinnen und Rettungssanitäter*innen.

Viele Notärzt*innen, Sanitäter*innen, Feuerwehrleute, Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen werden im Laufe ihres Berufslebens traumatisiert oder erleiden schwere Zustände der Erschöpfung und des Burnouts.

Feuerwehrleute, Notärzt*innen und Sanitäter*innen haben eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit für andere Menschen. Sie sind Lebensretter*innen. Zugleich haben sie auch enormen Zeitdruck und erleben tagtäglich Stresssituationen. Darüber hinaus werden sie mit schweren Unfällen und grausamen, entsetzlichen Bildern konfrontiert, etwa wenn Menschen verunglücken, ersticken oder verbrennen.

Dieses tagtägliche Unglück und die schweren existentiellen Erschütterungen können Wunden bei ihnen hinterlassen. Manchmal werden sie auch völlig hilflos mit ihrem eigenen Leid alleine gelassen.

Film: "Buskatastrophe bei Münchberg: Das Trauma nach dem Einsatz"

Psychologische Berufskrankheiten bei Feuerwehrleuten, Rettungssanitäter*innen und Notärzt*innen

Bei Traumatisierungen und Posttraumatischen Belastungsstörungen nach beruflichen Einsätzen handelt es sich um Berufskrankheiten bzw. um Arbeitsunfälle. Jedenfalls trägt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungs- und Rehabilitationskosten, darunter auch eine traumatherapeutische Behandlung, wenn eine psychologische Berufskrankheit vorliegt. Diesbezüglich können psychiatrische oder fachärztliche Gutachten sinnvoll sein.

In der Regel übernimmt Ihre gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Behandlungskosten, wenn sich eine Posttraumatische Belastungsstörung nach einem beruflichen Einsatz ausgebildet hat. Es handelt sich dabei um einen psychologischen Arbeitsunfall.

Filmtipp: "Rettungsdienst im Dauereinsatz"

Wann bekomme ich eine kostenlose Psychotherapie?

Sie benötigen in der Regel ein psychiatrisches Gutachten für Ihre Unfallversicherung, dass es sich bei Ihren Symptomen um einen psychologischen Arbeitsunfall bzw. um eine Berufskrankheit handelt. Klären Sie unbedingt zuvor mit Ihrem Dienstgeber oder Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung (in Österreich der AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt) ab, ob auch tatsächlich sämtliche Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Beantragen Sie möglichst rasch und früh die Übernahme der Kosten bei der Unfallversicherung. In vielen Fällen kann zudem eine stationäre Traumatherapie angebracht sein.

Autor: Florian Friedrich
Psychotherapeut in Salzburg / Hamburg
(Existenzanalyse)

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