Home-Office Gesetz hat Verbesserungspotenzial

Home-Office ist seit der Pandemie Bestandteil der Arbeitswelt, trotzdem fehlt es oft an offiziellen Vereinbarungen.  | Foto: Symbolbild: Unsplash
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  • Home-Office ist seit der Pandemie Bestandteil der Arbeitswelt, trotzdem fehlt es oft an offiziellen Vereinbarungen.
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Zum einjährigen Jubiläum haben die AK-Arbeitsrechtsexpertinnen und Arbeitsrechtexperten die Homeoffice-Vereinbarungen heimischer Betriebe analysiert. Das Ergebnis fällt grundsätzlich positiv aus, wobei die Arbeiterkammer auch Bedarf an Nachbesserungen ortet: Etwa beim Kostenersatz für digitale Arbeitsmittel oder bei Grenzgängern.

SALZBURG. Auffallend ist, dass viele Großbetriebe gar keine Homeoffice-Vereinbarungen haben. „Als ersten Schritt braucht es eine konkrete Kostenersatzregelung für digitale Arbeitsmittel und danach Überlegungen zu einem weitergehenden Telearbeitsgesetz“, fordert AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder, „wir werden die Homeoffice-Praktiken in den Betrieben weiter beobachten und uns auch in Zukunft für Verbesserungen stark machen.“

AK-Präsident Peter Eder | Foto: AK Salzburg

Vor einem Jahr wurde mit dem Homeoffice-Gesetz eine langjährige Forderung der Arbeitnehmervertretungen erfüllt. Seither ist das Arbeiten von Zuhause aus gesetzlich geregelt. Doch hält das Gesetz in der Praxis das, was es in der Theorie verspricht? Gibt es Probleme und wenn ja, wo? Die Arbeiterkammer Salzburg hat den 1. Geburtstag des Homeoffice-Gesetzes zum Anlass genommen und Homeoffice-Vereinbarungen überprüft.

Trotz Home-Office oft keine Vereinbarungen

Das Resümee: Ein grundsätzlich gutes Zeugnis für Salzburgs Betriebe. Trotzdem sind auch Mängel im Gesetz sichtbar geworden, die der Bund reparieren muss. „In unseren Gesprächen mit den Beschäftigten sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten haben wir festgestellt, dass - auch pandemiebedingt - in vielen Betrieben Betriebsvereinbarungen zum Homeoffice abgeschlossen wurden, was vor Corona dort kaum möglich gewesen wäre“, berichtet AK-Arbeitsrechtsexperte Raphael Jäger, „überraschenderweise gibt es aber viele größere Betriebe, in denen keine derartige Betriebsvereinbarung existiert, obwohl viel von Daheim gearbeitet werden musste.“

Home-Office ist seit der Pandemie Bestandteil der Arbeitswelt, trotzdem fehlt es oft an offiziellen Vereinbarungen.  | Foto: Symbolbild: Unsplash
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Dies könnte nach Meinung der Arbeiterkammer daran liegen, dass die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice gesetzlich nur als freiwillige Betriebsvereinbarung geregelt ist. Das bedeutet, eine Betriebsvereinbarung kommt nur dann zustande, wenn es zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt. „Hier würde es Sinn machen, dass die Homeoffice-Betriebsvereinbarung den Status einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung erhält, damit die Bedingungen zum Homeoffice im Rahmen einer Betriebsvereinbarung auch einseitig durch die Belegschaftsvertretung durchgesetzt werden können“, gibt Jäger zu bedenken.

Kostenersatz wegen steigender Energiepreise ausdehnen 

Aufgrund vieler Anfragen bei der Einführung des HO-Gesetzes, wurden die vorgelegten Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen insbesondere auf die Punkte Kostenersatz und Bereitstellung von Arbeitsmitteln durchforstet. Das Ergebnis: Die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen digitalen Arbeitsmittel (Firmenlaptop, Tastatur, Bildschirm etc.) werden von den Arbeitgebern Großteils bereitgestellt. Lediglich das erforderliche Büroinventar, der Strom sowie die Internetleitung sind von den Beschäftigten selbst zu stellen. Ein Kostenersatz hierfür wird jedoch nur in den seltensten Fällen gewährt.

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„Und das, obwohl die Internetleitung als digitales Arbeitsmittel zu qualifizieren ist und gemäß der gesetzlichen Regelung einen angemessenen Kostenersatz verlangen würde“, kritisiert AK-Experte Jäger, „wir sehen die gesetzliche Regelung in dieser Hinsicht als klar reparaturbedürftig. Die Höhe des Kostenersatzes sollte daher ebenfalls gesetzlich geregelt werden und sich an den jeweils geltenden steuerrechtlichen Höchstbeträgen orientieren.“

Zudem sollte nach Ansicht der Salzburger Arbeiterkammer der verpflichtende Kostenersatz angesichts massiv steigender Energiepreise ausgedehnt werden, sodass generell ein Ersatz der anfallenden Kosten (nicht nur für digitale Arbeitsmittel, sondern auch beispielsweise für die Bereitstellung des Büroinventars sowie des Stromes) gesetzmäßig fixiert ist. Es wäre nur fair, einen Ausgleich für die nicht unerheblichen Stromkosten zu schaffen. Ansonsten droht die Arbeit im Homeoffice zu einer finanziellen Mehrbelastung zu werden.

Home-Office bei Grenzgängern als Pensionsklau?

Bei der Überprüfung von HO-Vereinbarungen sind die AK-Expertinnen und Experten auf ein weiteres Problem gestoßen: Grenzgänger (im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland) verlieren den Grenzgängerstatus, wenn an mehr als 45 Tagen im Homeoffice gearbeitet wird. Dies führt in der Praxis zu einer sehr komplexen und aufwendigen Abrechnung und Abführung der Lohnsteuer.

Zudem verlagert sich die Sozialversicherungspflicht nach Deutschland, wenn mehr als 25 Prozent der Tätigkeit im Wohnsitzstaat (Deutschland) erfolgt. Dies kann sogar Auswirkungen auf die Pension haben. Eine befristete Ausnahme gibt es aktuell nur für die Corona-bedingte Arbeit im Homeoffice. Jäger. „Wir erachten diesbezüglich eine Änderung für dringend notwendig, die Ausnahmeregelungen sollten generell auf die Arbeit im Homeoffice anwendbar sein, zumal Homeoffice auch außerhalb der Pandemie kaum mehr wegzudenken ist. Ansonsten drohen bei Überschreiten der Grenzwerte komplexe abgabenrechtliche Probleme.“

AK: Berufliche Praxis fordert Telearbeitsgesetz

Die derzeitige Regelung für das Homeoffice betrifft nur das Arbeiten von der eigenen Wohnung aus. Die ortsunabhängige, in der Praxis vor allem bei jungen Beschäftigten bereits weit verbreitete Telearbeit (z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Café, in einem Park oder am See) ist jedoch nicht von der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung umfasst. „Angesichts der stark zunehmenden Bedeutung von Telearbeit, erachten wir ein generelles Telearbeitsgesetz für dringend notwendig, da ansonsten weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit für Beschäftigte und Betriebe besteht“, gibt AK-Präsident Peter Eder zu bedenken und verlangt entsprechende Schritte der Bundesregierung.

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