Hecken und Sträucher an der Grundstücksgrenze
Seitens der Marktgemeinde Altmünster werden Grundstücksbesitzer ersucht, die bei ihren Liegenschaften vorhandenen Bäume, Hecken und Sträucher bis hin zur Grundgrenze zurück zu schneiden.
Der Schnitt ist so auszuführen, dass jeder Überhang, auch in das öffentliche Gut entfernt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beseitigung eines derartigen Überhanges aus dem Straßenluftraumprofil vor allem auch im ureigenen Interesse der Grundstücksbesitzer liegt, weil diese im Schadensfall straf- und zivilrechtlich belangt werden können. Dies gilt dann, wenn zwischen einem Ereignis und dem unterlassenen Hecken-, Strauch- oder Baumschnitt ein Zusammenhang festgestellt wird.
Weiters sind unbebaute Grundstücke im Bauland so zu gestalten und zu benützen, dass keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes, keine Verunstaltung und keine schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten.
Die Marktgemeinde Altmünster ersucht die Grundstücksbesitzer um Verständnis und verweist darauf, dass die Beseitigung solcher Unzulänglichkeiten nicht nur im Interesse der Allgemeinheit und des Tourismus in der Gemeinde liegt, sondern speziell die Nachbarn durch die Unterlassung der notwendigen Grundstückspflege unter der laufenden Unkrautbesamung in ihren Gärten und Liegenschaften leiden.
Im Falle der Nicht-Einhaltung ist die Gemeinde sogar verpflichtet, die Bezirksverwaltungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
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