Binnen 12 Stunden vier beeinträchtige Lenker gefasst

Foto: Arno Bachert

BAD ISCHL. Am Abend des 15. Juli wurde ein 29-jähriger Deutscher aus Traunstein, der auf dem Weg nach Salzburg war, in Sankt Wolfgang auf der L546 im Zuge einer Routinekontrolle angehalten. Ein Alkotest ergab einen Messwert von 1,32 Promille. Ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.
Kurz darauf wurden die Beamten erneut auf einen beeinträchtigten Lenker aufmerksam, der im Stadtzentrum von Bad Ischl unterwegs war. Wegen der unsicheren Fahrweise wurde der Lenker von den Polizisten kontrolliert. Die Beamten bemerkten sofort den starken Marihuanageruch im Fahrzeug. Der 18-jährige Lenker und sein 13-jähriger Beifahrer, beide aus Strobl, hatten eine Marihuana-Zigarette im Fahrzeug, die sichergestellt werden konnte. Bei beiden Insassen wurde durch einen Drogenschnelltest Suchtmittelkonsum nachgewiesen. Der 18-jährige Lenker wurde daher dem Amtsarzt vorgeführt, welcher den Verdacht auf Fahruntauglichkeit auf Grund der Suchtmittelbeeinträchtigung bestätigte. Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.
Nach der Amtshandlung wurden die Beamten erneut auf einen beeinträchtigten Lenker aufmerksam. Ein 20-jähriger Deutscher aus München, der nach Altaussee fahren wollte, wurde aufgrund überhöhter Fahrgeschwindigkeit auf der B158 angehalten. Wegen seines Verhaltens vermuteten die Beamten beim 20-Jährigen ebenfalls eine Suchtmittelbeeinträchtigung. Auch dieser Lenker wurde nach der Durchführung eines Drogenschnelltests dem Amtsarzt vorgeführt. Dieser bestätigte den Verdacht der Beamten und der Lenker wurde auf Grund von Suchtmittelbeeinträchtigung für fahruntauglich eingestuft. Der Führerschein konnte dem Lenker nicht abgenommen werden, da dieser keinen dabei hatte.
Am Vormittag des 16. Juli konnte erneut in Sankt Wolfgang auf der L546 ein durch Alkohol beeinträchtigter Lenker angehalten werden. Der Alkotest, der mit dem 46-jährigen Lenker aus Sankt Wolfgang durchgeführt wurde, ergab 1,3 Promille. Eine sofortige Führerscheinabnahme war nicht möglich, da der Lenker seinen Führerschein nicht mitführte. Alle vier Lenker werden bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden bzw. zwei Lenker bei der Staatsanwaltschaft Wels zur Anzeige gebracht.

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