20.000 Euro Gerichtskosten
Ebenseer verklagte Hausarzt nach Corona-Impfung – und verlor

Ein Ebenseer klagte nach einer Covid-Impfung seinen Hausarzt. | Foto: tomwang/PantherMedia (Symbolfoto)

Knapp 20.000 Euro muss ein 40-jähriger Ebenseer einem Hausarzt aus einer Wolfgangsee-Gemeinde und der Republik Österreich überweisen – das berichtet heute die OÖN. Der Grund: Streit wegen einer Corona-Impfung.

EBENSEE, SALZBURG. Wie die OÖN berichten, hat ein Ausdauersportler aus Ebensee sowohl einen Arzt, als auch die Republik Österreich auf 60.000 Euro verklagt. Grund: Eine Corona-Impfung – und ihre Folgen. Denn zudem sollten die Beklagten auch für alle Spät- und Dauerfolgen haften.

Durch indirekten Impfzwang verleiten lassen

Begonnen hat – wie die OÖN schreiben – alles vor knapp zwei Jahren, als sich der Kläger Ende Mai 2021 in der Ordination des Arztes am Ufer des Wolfgangsees zum ersten Mal gegen das Coronavirus hatte impfenlassen. Er habe sich wegen eines "indirekten Impfzwangs dazu verleiten lassen", wie er vor Gericht angab. Ende Juni folgte der zweite Stich. Zehn Tage nach der zweiten Teilimpfung nahm der Sportler am Bergmarathon rund um den Traunsee teil. Zu körperlichen Problemen kam es während der Veranstaltung nicht. Als der Ebenseer etwa zwei Wochen später bei einer weiteren Laufveranstaltung in der Steiermark teilnahm, habe er seine gewohnte Leistung nicht mehr abrufen können. In der Folge sei eine Myokarditis, eine Herzmuskelentzündung, diagnostiziert worden. Den Auslöser sah der Ebenseer bei der Covid-Impfung, die Schuld beim Hausarzt und der Republik. Die Republik hätte die Impfung beworben, der Arzt habe ihm nicht von der Teilnahme an Extremsport-Veranstaltungen abgeraten.

Klage abgewiesen, Ebenseer bleibt auf Gerichtskosten sitzen

Der Hausarzt gab – wie die OÖN schreiben – an, er habe von einer Teilnahme an einem Bergmarathon nichts gewusst, auch nicht, dass der 40-Jährige Ausdauersportler sei. Der Ebenseer habe zudem den Aufklärungsbogen gelesen, unterschrieben und angegeben, dass er sich über mögliche Nebenwirkungen informiert habe. Konkrete Hinweise, wonach eine Herzmuskelentzündung in seltenen Fällen im Zusammenhang mit der Covid-Impfung stehen könne, habe es erst Mitte Juli gegeben. Das Landesgericht stellte fest, dass der Impfstoff bedingt zugelassen war und mittlerweile regulär zugelassen ist. Irreführende Bezeichnungen oder Aufmachungen habe es seitens der Republik nicht gegeben.
Auf den Kosten von 19.789 Euro bleibt der Ebenseer nun sitzen. So viel kostete nämlich der Prozess am Landesgericht Salzburg, den der Ausdauersportler initiiert und verloren hatte.

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