Zweiteilige Ausbildung
Fischerkurs beim Steeg Wirt ab 20. Jänner

Ab 20. Jänner startet in Bad Goisern ein zweiteiliger Fischerkurs. | Foto: Fischereirevier Oberes Salzkammergut
  • Ab 20. Jänner startet in Bad Goisern ein zweiteiliger Fischerkurs.
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Vor das Recht zu angeln hat der Gesetzgeber die Hürde einer „Fischerprüfung“ gestellt. Um die Fischerprüfung abzulegen, wird vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut die erforderliche Ausbildung angeboten.

BAD GOISERN. Damit werden die Prüfungskandidaten Schritt für Schritt übersichtlich durch alle Themengebiete der Fischerprüfung geführt. In der Fischereiausbildung werden materielle und immaterielle Werte und Grundlagen über Weidgerechtigkeit, Lebensqualität, frische Luft, eine positive Einstellung zur Natur, Werte, Tugenden und Fertigkeiten zum Fischen vermittelt. Aus pädagogischer Sicht ist das Angeln mit einer Beziehung zur Natur ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Um die Fischerei in Oberösterreich auszuüben benötigt man nicht nur den Willen selbst, sondern gleichermaßen Achtung vor der Kreatur, Wissen, Feingefühl und einen Fischerkurs, der die theoretischen Kenntnisse für die Fischerkarte vermittelt.

Kursstart am 20. Jänner

Am 20. Jänner 2024 startet der Jungfischerkurs beim Steeg Wirt in Bad Goisern. Der zweite Teil, des zweiteilige Kurses, findet am 3. Februar 2024 seine Fortsetzung. Die Fischerprüfung erfolgt direkt anschließen am Ende des zweiten Kurstages. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, muss an diesem Tag das zwölfte Lebensjahr vollendet sein. Die Kursgebühr beträgt 135 Euro. Darin enthalten sind die Kursunterlagen sowie die Ausstellungsgebühr der Fischerkarte. Anmeldeschluss ist der 12. Jänner 2024. Informationen zum Kurs und zur Anmeldung finden Interessierte unter lfvooe.at. Mit dieser behördlichen Fischerkarte und der Jahresfischerkarte, die für ganz Oberösterreich gültig ist und auch in anderen Bundesländern anerkannt wird, kann dann bei den jeweiligen Fischereiberechtigten -oder Fischereiverein ein Fischereierlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) erworben werden. Mit der Fischerkarte, der Jahresfischerkarte und einen Fischereierlaubnisschein darf dann am jeweiligen Gewässer die Angel ausgeworfen und gefischt werden.

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