Schadensersatzansprüche werden geprüft
Freispruch im Strafrechtsverfahren zur Causa "Trinkwasser in Ohlsdorf"
OHLSDORF. In Ohlsdorf wurden im Jahr 2014 Verunreinigungen des Grundwassers durch Pestizide festgestellt, die sich in der Folge vor allem in der Baurestmassedeponie II der Asamer Kies- und Betonwerke GmbH wiederfinden ließen. In aufwendigen verwaltungsbehördlichen Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass die vorgefundenen Stoffe aus einem regional ansässigen Entsorgungsunternehmen stammten. Wegen der bestehenden Verunreinigung wurde die Deponieinhaberin mit Bescheid beauftragt, durch eine gezielte Reinigung der Deponiesickerwässer mit Aktivkohlefiltern die Pestizidbelastung weitgehend zu beseitigen. Die Reinigung der Deponie wird wahrscheinlich noch weitere zehn Jahre notwendig sein. Der Skandal hat vor allem bei der öffentlichen Hand enorme Kosten verursacht.
Überraschender Freispruch
Die illegale Einbringung der Pestizide in die Deponie war Gegenstand eines strafrechtlichen Verfahrens. Gestern (27. Jänner 2022) ging der dritte Strafrechtsprozess gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen im Landesgericht Wels über die Bühne. Nach zwei Schuldsprüchen in den vorangegangenen Verfahren kam nun überraschend ein Freispruch. „Es ist für uns ein doch sehr enttäuschendes strafrechtliches Urteil, das gestern zum Umweltskandal in Ohlsdorf gesprochen wurde. Vor allem, wenn man bedenkt, dass in den vorangegangenen Verfahren Schuldsprüche ergangen sind. Wir legen nun unseren vollen Fokus auf den Zivilrechtsweg, um jedenfalls etwaige Schadenersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.
"Schlag ins Gesicht"
Auch Ohlsdorfs Bürgermeisterin Ines Mirlacher zeigt sich vom Ausgang des Verfahrens enttäuscht, sie spricht im Gespräch mit der BezirksRundSchau Salzkammergut von einem "Schlag ins Gesicht". Der Gemeinde sind nach der Wasserverunreinigung Zusatzkosten von rund 900.000 Euro entstanden. "Nach dem Freispruch kann nun keiner belangt werden. Und das ist auch ein umweltpolitisches Thema für die Zukunft", so Mirlacher. Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, auf dem zivilrechtlichen Weg die entstandenen Kosten einzufordern.
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