Gmundner Bootshütten
Höchstgerichte sind nun am Zug
- Die Höchstgerichte beschäftigen sich nun mit der "Causa Bootshütten".
- Foto: wia-gmunden.at
- hochgeladen von Kerstin Müller
Der Rechtsstreit um die beiden Bootshütten am Traunsee geht weiter, nun sind die Höchstgerichte am Zug.
GMUNDEN. Die beiden Bootshütten wurden 1969 errichtet, allerdings lagemäßig nicht konform mit dem damaligen Baubescheid. Das Streitthema war und ist, ob für die beiden Bauten jemals eine land- und fortwirtschaftliche Nutzung vorgelegen hat, wie von den Eigentümerinnen betont wird. Daraus resultierend geht es neben der Wertfeststellung auch darum, ob ein Abriss erfolgen muss. Wie vom Landesverwaltungsgericht OÖ am 30. September 2025 festgestellt, seien beide Bootshütten zur Schaffung von Bootsabstellplätzen für den Fremdenverkehr errichtet und nicht (auch) für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.
Höchstgerichte beschäftigen sich mit Causa
Die Eigentümerinnen der Bootshütten haben Rechtsmittel gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts eingebracht. Nun haben sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof entschieden, den Anträgen, diesem Rechtsmittel eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, Folge zu geben, weil dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Das deutet darauf hin, dass die Höchstgerichte sich eingehender mit der Causa beschäftigen werden. Diese höchstgerichtlichen Entscheidungen sind auch für die Bewertung der Anzeige des Gemeinderates Roland Simmer von Bedeutung, hat diese doch den Vorwurf des Amtsmissbrauches aufgrund einer willkürlichen Behördenentscheidung zum Inhalt. Wenn sich nunmehr die Höchstgerichte mit dieser Causa eingehend beschäftigen, so kann kaum von einer unvertretbaren Rechtsansicht bzw. einer willkürlichen Entscheidung der Baubehörde ausgegangen werden.
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