Marktgemeinde Altmünster initiiert soziale Osteraktion und schnürt Maßnahmenpaket

Sabine Brunner, Leiterin des Sozialamtes, mit Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger. | Foto: Marktgemeinde Altmünster
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Rasche Unterstützung für alle, die von den Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise betroffen sind, hat die Marktgemeinde Altmünster bereitgestellt: Die Osteraktion für bedürftige Bürger wurde durch Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger ins Leben gerufen, bei der alle Altmünsterer mitmachen können. Außerdem hat der Altmünsterer Gemeindevorstand ein ganzes Maßnahmenpaket verabschiedet.

ALTMÜNSTER. Die Marktgemeinde Altmünster hat rasch auf die neuen Anforderungen reagiert: Für jene Personen, die aufgrund der behördlich angeordneten Maßnahmen ihren Job verloren haben, wird die Sozialaktion, die unter dem Namen „Weihnachtswunschbaum“ schon bekannt ist, neu aufgelegt. Daneben gib es weiterhin den sozialen Warenkorb in den Sparmärkten der Gemeinde. Außerdem werden die Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen bei einer Nichtinanspruchnahme vorerst nicht mehr eingehoben. Weiterhin gibt es auch die Einkaufshilfe für ältere Personen. Aber auch auf die Betriebe wird nicht vergessen: Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Altmünster bietet kurzfristige Steuerentlastungen für jene Betriebe an, die von den behördlich verordneten Schließungen betroffen sind. Diese reichen von Mietstunden über die ausgesetzte Einhebung der Kommunalsteuer bis hin zur vorübergehenden Abmeldung der gewerblichen Abfalltonnen. „Danke an alle Fraktionen, dass das gemeinsam getragen wird. In so einer Krise soll niemand zurückgelassen werden. Daher freue ich mich, dass wir in so kurzer Zeit so viele Maßnahmen auf den Weg bringen konnten“, so Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger.

Unterstützungsmaßnahmen der Marktgemeinde Altmünster im Rahmen der Covid-19-Phase

Osteraktion für sozial bedürftige Menschen: Alle, die einen Wunsch erfüllen möchten, können eines der „Ostereier“ vom Osterstrauch vor dem Gemeindeamt nehmen und in einem der heimischen Betriebe einen Gutschein kaufen. Damit die Hygienebestimmungen eingehalten werden, werfen Sie den Gutschein bitte im Gemeindepostkasten ein. Die Höhe der Gutscheine soll wie auch beim Weihnachtswunschbaum maximal 40 Euro betragen. Jene Mitbürger, die einen Gutschein benötigen können sich im Sozialreferat unter Tel. 07612/87611-223 melden und einen Gutschein beantragen.
Einkaufshilfe: Bürger in der Risikogruppe können unter der zentralen Tel. 07612/87611-0 eine Einkaufshilfe erhalten. Die Einkaufshilfe wird zentral in der Gemeinde koordiniert und von Vereinen und Freiwilligen zugestellt.
Sozialer Warenkorb: In den Sparmärkten liegen die Sozialen Warenkörbe auf, die mit lange haltbaren Waren bestückt werden können. Die Mitarbeiter des Sozialreferats holen die dort eingeworfenen Waren regelmäßig ab und sozial bedürftige Bürger können diese nach telefonischer Voranmeldung im Gemeindeamt abholen.
Miet- und Pachtzinsen für gemeindeeigene Geschäfts- und Betriebslokale werden unter Vorliegen gewisser Voraussetzungen vorerst gestundet.
• Die Einhebung der Kommunalsteuer für Gewerbetreibende aus Altmünster, die von einer zwangsweisen behördlichen Schließung ihrer Betriebe betroffen sind, kann auf entsprechenden Antrag vorerst bis 1.7.2020, unter Entfall der Säumniszuschläge, ausgesetzt werden.
• Die Abmeldung der gewerblichen Abfalltonnen kann für Gewerbetreibenden aus Altmünster, die von einer zwangsweisen behördlichen Schließung ihrer Betriebe betroffen sind, nach einer Meldung bei der Gemeinde ab 1. April 2020 erfolgen.
• Die Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstuben, Kindergärten, Horte und Nachmittagsbetreuung in den Schulen) werden bei einer Nichtinanspruchnahme vorerst nicht mehr eingehoben.
• Die monatlichen Kindergartenbusgebühren fallen nur bei tatsächlicher Nutzung an.

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