Sichern Sie sich jetzt schon Ihre Dauerparkkarte für den Michlparkplatz

Die Tiefgarage ist wieder geöffnet und präsentiert sich in einem neuen, modernen Erscheinungsbild. Somit tritt auch die, aufgrund der Sanierung der Garage, zeitlich verschobene „Sommerregelung“ am Rathausplatz in Kraft. Ab sofort ist der Rathausplatz wieder autofrei. Und auch in Traundorf ist es bald soweit – mit Juni 2012 wird das neue Parkkonzept umgesetzt. Um sich eine Dauerparkkarte mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten für EUR 15,00 pro Monat für den Michlparkplatz zu sichern, sind folgende Schritte notwendig:

Wie bekomme ich meine Dauerparkkarte für den Michlparkplatz?
Die Dauerparkkarten mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten können ab sofort via E-Mail an parken@gmunden.ooe.gv.at reserviert werden – nach Prüfung der Kriterien zur Berechtigung einer Dauerparkkarte erhalten Sie als Antwort ein Bestätigungsmail und ein Formular. Mit diesem Formular können Sie persönlich in der Bürgerservicestelle (Am Graben 2) oder via Fax unter der Tel.: 07612/794-309 oder E-Mail an parken@gmunden.ooe.gv.at die Karten beantragen. Innerhalb von ca. 2-3 Werktagen kann die Karte dann in den Bürgerservicestellen abgeholt werden. Die Dauerparkkarten können via Abbuchungsauftrag beglichen werden.

Wer ist berechtigt eine Dauerparkkarte für den Michlparkplatz zu erwerben?
Berechtigt zur Beantragung einer Dauerparkkarte sind jene Personen, die einen Hauptwohnsitz in Gmunden (im beiliegenden Plan rot schraffiert) haben und jene Personen, die Mitarbeiter/innen eines Betriebes in der Gmundner Innenstadt (im beiliegenden Plan rot schraffiert) sind. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Dauerparkkarte besteht bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen nicht; die Dauerparkkarte wird nach Verfügbarkeit der Parkplätze vergeben. Pro Antragssteller werden maximal zwei Dauerparkkarten ausgegeben. Für Gmundner Unternehmen ist die Ausgabe auf fünf Dauerparkkarten pro Betrieb begrenzt.

Anträge für Mitarbeiter/innen des gleichen Betriebes müssen einzeln beantragt werden.

Der/die namentlich genannte Antragsteller/in ist Besitzer/in des auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuges oder ist Arbeitgeber des/der Zulassungsbesitzers/in

Ein zugesicherter Parkplatz ist nur bei einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten bei Bezahlung mit Abbuchungsauftrag gewährleistet.

Die Verlegung des Hauptwohnsitzes außerhalb des definierten Ortsraumes und die Auflösung des Dienstverhältnisses zu einem Gmundner Innenstadtbetrieb berechtigt die Stadtgemeinde Gmunden zur Kündigung des Vertragsverhältnisses unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

Änderungen der angegebenen Daten müssen unter der Tel.: 07612/794-314 bekannt gegeben werden. Ansonsten ist die Stadtgemeinde Gmunden berechtigt, den Vertrag zu stornieren.

Das zu entrichtende Entgelt wird durch den Gemeinderat für das jeweilige Haushaltsjahr festgelegt und beträgt für das Jahr 2012 EUR 15,00 (inkl. Ust). Der Entgeltanspruch entsteht ab dem ersten Tag der Gültigkeit der Dauerparkkarte bezogen auf das gesamte, begonnene Monat. Bankspesen, welche aufgrund der Nichtdurchführung anfallen, sind durch den Antragsteller zu tragen.

Zur Erinnerung - Parken Neu in Gmunden
TIEFGARAGE

255 Parkplätze
gebührenpflichtig
Montag bis Sonntag 24h

60 Cent für eine halben Stunde (bis zu 3 Stunden)
€ 1,70 Stundentarif ab der vierten Stunde im Stundentakt
€ 3,50 maximal Nachttarif (19.00 bis 6.00 Uhr)
€ 13 Tagesticket (24 Stunden)
€ 13 Verlust des Tickets

Dauerkarten
€ 55 Stammkundenkarte (Mo bis So 24h), pro Monat
€ 50 Innenstadtbewohnerkarte (Mo bis So 24h), pro Monat
€ 21 Wochenkarte
€ 8 Hotelticket (Tageskarte für Hotelgäste)

GEBÜHRENPFLICHTIG
AM GRABEN 20 Parkplätze

BADGASSE 7 Parkplätze

ESPLANADE 79 Parkplätze bis zur Oberbank

HABERTSTR. 53 Parkplätze

KAPUZINERKLOSTER: 103 Parkplätze
ZIELPUNKT

MARKTPLATZ 12 Parkplätze

PFARRHOFGASSE 13 Parkplätze

RATHAUSPLATZ 23 Parkplätze (Anfang Oktober bis Ende April)

SCHIFFSLÄNDE 24 Parkplätze

SEILERGASSE 37 Parkplätze

TRAUNSTEINSTR. 17 Parkplätze
FEUERWEHR

TARIFE:
gebührenpflichtig 50 Cent / halber Stunde
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 12 Uhr

50 Cent oder Parkmünze = 1 Parkstunde
50 Cent + Parkmünze = 1,5 Parkstunden
20 Cent Blitzmünze = 12 Minuten gratis parken

DAUERPARKKARTEN FÜR MICHLPARKPLATZ

Die Dauerparkkarte für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann via E-Mail oder in der Bürgerservicestelle mit dem Formular „Antrag Dauerparkkarte“ beantragt werden. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Dauerparkkarte besteht nur bei bestimmten Voraussetzungen.
Informieren Sie sich über die „Besonderen Vertragsbedingungen“ in der Bürgerservicestelle, Am Graben.
E-Mail: parken@gmunden.ooe.gv.at
Bürgerservicestelle, Am Graben:
Tel.: 07612/794 264, Fax: 07612/794 209

TARIFE MICHLPARKPLATZ: 155 Parkplätze
gebührenpflichtig Montag bis Sonntag 24h
50 Cent pro angefangener halben Stunde
€ 5 Tagesticket für 24 Stunden
€ 10 bei Verlust des Tagestickets
€ 10 Einsatz für Transponderkarte (Plastikkarte)
€ 15 für Aufkleber zum berührungslosen
Ein/Ausfahren (bei Bedarf einmal zu bezahlen)

KURZPARKZONE
KLOSTERPLATZ 21 Parkplätze
Kurzparkzone max 45 min
Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 8-12 Uhr

GEBÜHRENFREI
SEEBAHNHOF gebührenfreie Parkplätze

TOSCANA gebührenfreie Parkplätze

TAGWERKERSTR. gebührenfreie Parkplätze

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