Wolfsmanagementplan des Landes OÖ.
Verdacht von Wolfsaktivitäten nun auch im Salzkammergut

LR Hiegelsberger ruft dazu auf, mögliche Wolfsrisse schnellstmöglich zu melden. | Foto: Land OÖ/Hermann Wakolbinger
  • LR Hiegelsberger ruft dazu auf, mögliche Wolfsrisse schnellstmöglich zu melden.
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SALZKAMMERGUT. Nach einem relativ ruhigen Winter haben die in Oberösterreich ansässigen Wölfe in den letzten Wochen wieder vermehrt für Aufsehen gesorgt. Die Wolfsbeauftragen des Landes Oberösterreich – koordiniert von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft – betreiben ein intensives Monitoring des Bestandes, führen Riss-Begutachtungen durch und informieren über notwendige Maßnahmen.

Wolfsmanagementplan für die Rückkehr des Wolfes nach Österreich

Die letzten autochthonen Wolfspopulationen in Österreich sind im Lauf des 19. Jahrhunderts durch intensive Verfolgung erloschen. Mit der Einführung strengerer Schutzbestimmungen in vielen europäischen Ländern haben sich die Wolfs­populationen im Umfeld von Österreich stabilisiert. Europarechtlich ist der Wolf (Canis lupus) in Anhang II und Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) angeführt. Wölfe dürfen daher weder gejagt, noch gefangen, noch getötet werden. Über Antrag kann die Landesregierung Ausnahmen von diesen Verboten bewilligen. Aufgrund der europarechtlichen Schutzvorschriften sind die Grundlagen für derartige Maßnahmen aber sehr streng zu beurteilen. Im Jahr 2012 wurde bundesländerübergreifend im Rahmen der Koordinierungsstelle Braunbär, Wolf und Luchs ein Wolfsmanagementplan ausgearbeitet und veröffentlicht.

Intensives Wolfsmonitoring des Landes Oberösterreich

Im Rahmen dieses Managementplans erfolgt neben der Beurteilung von Nutztierrissen und der Präventionsberatung auch ein Wolfsmonitoring. „Gemeldete Risse von Wildtieren, bei denen der Verdacht „Wolf“ besteht, werden zu Monitoringzwecken begutachtet. Das Land Oberösterreich hat zu diesem Zweck fünf regionale Wolfsbeauftragte entsprechend geschult. Dieses Team hält fest, ob und wie viele Wölfe sich aktuell in Oberösterreich aufhalten und von welcher Population sie stammen“, erläutert Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Ablauf einer Rissbegutachtung

Für eine möglichst rasche Reaktionsmöglichkeit der Wolfsbeauftragten tauschen sich die Wolfsbeauftragten auf einer Kommunikationsplattform aus. Wird ein Riss gemeldet - bei Wildtieren erfolgt diese Meldung meist durch die Jägerschaft - dann wird dies auf der eingerichteten Kommunikationsplattform kundgemacht und der örtlich zuständige Wolfsbeauftragte auf diesem Weg sofort darüber informiert. Dieser nimmt dann rasch Kontakt mit dem Melder auf und führt die Rissbegutachtung durch. „Die direkte Kontaktaufnahme zu den Wolfsbeauftragten führt zu möglichst unverfälschten und aussagekräftigen Untersuchungsergebnissen. Das ist für die DNA-Untersuchungen von großer Bedeutung. Die entnommenen Proben können einerseits Auskunft darüber geben, ob es sich um einen Wolfsriss handelt und darüber hinaus auch den Wolf identifizieren. Wildtierrisse sollten daher ebenfalls gemeldet werden. Sie lösen zwar keine Entschädigungszahlung aus, helfen aber, ein korrektes Bild vom aktuellen Wolfsbestand zu erhalten“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
Bei gemeldeten Nutztierrissen erfolgt in jedem Fall eine Untersuchung durch einen der Wolfsbeauftragten. Bei Wolfs-DNA oder anderwärtiger Bestätigung eines Wolfrisses z.B. durch Fährten oder durch ein typisches Rissbild wird eine Entschädigung für das gerissene Nutztier durch das Land OÖ ausbezahlt.
Wird im Zuge des Monitorings (Riss, DNA, Sichtung, etc.) die Präsenz des Wolfs bestätigt, ergeht eine entsprechende Information per SMS, Mail oder im Wege der Ortsbauernobleute an etwaig betroffene Landwirtinnen und Landwirte in der jeweiligen Region.

Verdachtsfälle und bestätigte Risse 2020

Im heurigen Jahr wurde bei zwei Wildtierrissen in Oberösterreich der Wolf als Verursacher festgestellt. Im Jänner in Weyer (Bezirk Steyr-Land) und im Mai in Vorderstoder (Bezirk Kirchdorf). Die DNA-Ergebnisse zu den aufgenommenen Wildtierrissen in Molln und Steyrling (beide Bezirk Kirchdorf) und in Kirchham (Bezirk Gmunden) liegen noch nicht vor. Ebenso sind die Ergebnisse der entnommenen DNA-Proben zu den Nutztierrissen in Unterach (Bezirk Vöcklabruck), in Maria Neustift (Bezirk Steyr-Land) und in Gmunden noch offen.
Vermutete Wolfssichtungen wurden in den letzten beiden Monaten in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden gemeldet. Zu Jahresbeginn zudem auch im Bezirk Steyr-Land.

Koordination des Wolfsmanagements und Sichtungsmeldungen

Für die Koordination des Wolfsmanagements in Oberösterreich ist die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich zuständig. Die Abwicklung von Entschädigungen im Falle von Wolfsrissen an landwirtschaftlichen Nutztieren (Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde) erfolgt ebenfalls durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Auskünfte über Herdenprävention (Schutzvorkehrungen gegen Wolfsrisse) können bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eingeholt werden. Darüber hinaus finden sich auch im Managementplan „Wolfsmanagement in Österreich – Grundlagen und Empfehlungen 2012“, der auf der Homepage des Landes Oberösterreich zum Download bereitsteht, wertvolle Tipps für Vorbeugungs­maßnahmen.
Für die Durchführung eines möglichst effektiven Monitorings als Grundlage für etwaige Maßnahmen ist es besonders wichtig, dass sämtliche Wolfssichtungen und Risse von Wild- und Nutztieren möglichst zeitnah an die regionalen Wolfsbeauftragten oder die Abteilung Land- und Forstwirtschaft gemeldet werden. Zu diesem Zweck wurde auch die Oö. Wolf-Hotline eingerichtet, welche sowohl innerhalb der Amtsstunden (0732/7720-11812) und auch außerhalb der Amtsstunden (0732/7720-18889) erreichbar ist.

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