Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Waldbrandschutz-Verordnung im Salzkammergut in Kraft
SALZKAMMERGUT. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden für den Bezirk Gmunden verordnet. Diese ist von 12. Juli bis 31. Oktober gültig. Folgendes ist ab sofort gültig: In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen. Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
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