Fütterungen, Hundehalter gefordert
Wildtiere brauchen im Winter unsere Hilfe

Bei der Rotwildfütterung genießen die Tiere die Ruhe im Wald. | Foto: Christopher Böck
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Wildtiere sind im Winter auf Fütterung und Rücksichtnahme bei Freizeit-Aktivitäten angewiesen.

SALZKAMMERGUT. Während der Wintermonate reduzieren Wildtiere ihren Stoffwechsel und Energiehaushalt deutlich. Die Herzschlagfrequenz sinkt, Reh und Co sparen gezielt Energie und reduzieren dazu auch ihren Aktionsradius. Werden die Tiere in dieser Zeit gestört, verbrauchen sie unnötig Energie. "Wir und unsere Wildtiere leben in einer Kulturlandschaft. Das natürliche Ziehen des Wildes in geschützte Wintereinstände ist nicht mehr möglich. Früher zog das Rotwild im Hochwinter von Grünau bis Lambach in die Traunauen. Das ist heute undenkbar geworden", so Johann Enichlmair, Bezirksjägermeister in Gmunden. Daher wird das Wild während der kalten Jahreszeit vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten gefüttert.
Das betrifft vom Schalenwild das Rot- und Rehwild. Wichtig dabei ist, dass die drei "A" bei der Fütterung eingehalten werden: artgerecht, ausreichend und andauernd. "Da das Jagdgesetz die Jagdausübungsberechtigten zur Fütterung verpflichtet, gibt es bei uns im Bezirk ausreichend Futterstellen für die Wildtiere", berichtet der Bezirksjägermeister. Der für die natürliche Überwinterung von Wildtieren wichtige Lebensraum wird allerdings immer mehr durch den Freizeitnutzer Mensch beansprucht. Gerade während der winterlichen Notzeit sollte jeder Naturnutzer, vom Spaziergänger bis zum Langläufer oder Tourenskigeher, Rücksicht auf die Tiere nehmen. "Die Ruhe im Wald fehlt heutzutage. Ich appelliere an alle, auf die Natur Rücksicht zu nehmen", so Enichlmair.

Freilaufende Hunde jagen

Vor allem im Winter kann es auch dazu kommen, dass Wildtiere von freilaufenden Hunden gejagt werden. "Die Hunde reißen das Stück nieder, 'beherrschen' aber den sogenannten Drosselbiss nicht. Das Wild wird daher meistens bei lebendigem Leib angefressen. Auch ich habe bereits noch lebende Stücke aufgefunden und musste sie erlösen", so der Bezirksjägermeister. Enichlmair betont jedoch: "Es gibt wenige schwarze Schafe unter den Hundehaltern, diese werfen aber schlechtes Licht auf die, die sich an die Regeln halten". Wo ein Hund frei laufen kann, ist im OÖ. Hundehaltegesetz 2002 geregelt. Laut diesem Gesetz gilt im Wald zwar grundsätzlich keine Leinenpflicht. Jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden. Der Hundehalter ist zu jeder Zeit und überall für das Verhalten des Hundes verantwortlich. "Wir Jäger bitten daher Hundebesitzer darum, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen!", appelliert Enichlmair. Werden Hunde im Wald beim Jagen erwischt, wird der Besitzer zuerst ermahnt. Sollte er aber uneinsichtig sein, wird der Sachverhalt an die jeweilige Gemeinde gemeldet. Diese kann Maßnahmen von der Leinenpflicht bis zum Hundeverbot für den Besitzer aussprechen. "Es kann einfach nicht sein, dass wir Wildtiere leiden lassen, weil einige wenige Hundebesitzer ihre Tiere nicht im Griff haben", so der Bezirksjägermeister.

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Foto: Cityfoto
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