Obertrauner Gemeinderat angelobt
Nach der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vom 26. September fand nun die Angelobung des neuen Gemeinderates der Dachsteingemeinde Obertraun statt.
OBERTRAUN. Im Sitzungssaal des Gemeindeamtes konnte Bürgermeister Egon Höll auch Bezirkshauptmann-Stellvertreter Martin Scheuba sowie Altbürgermeister Robert Binder begrüßen. Gemäß der OÖ. Gemeindeordnung wurden vom Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Bürgermeister Höll und Vizebürgermeister Bernhard Moser (beide SPÖ) angelobt. Als neues Mitglied im Gemeindevorstand wurde Stefan Gamsjäger (ÖVP) beeidet.
Sieben Ausschüsse wurden eingerichtet
Nach der Angelobung aller Gemeinderatsmitglieder und deren Ersatzmitglieder erfolgte die Wahl der örtlichen Ausschüsse sowie deren Obmänner und Mitglieder. Sieben Ausschüsse wurden für die kommende Legislaturperiode eingerichtet. Folgende vier stehen unter SPÖ-Vorsitz: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Verkehr, Raumplanung und Finanzen, Ausschuss für Kultur, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Integration, Ausschuss für Jugend, Schule und Kindergarten, sowie der Sportausschuss. Unter dem Vorsitz der ÖVP stehen der Prüfungsausschuss, der Ausschuss für Gesundheit, Landwirtschaft und Umwelt sowie der Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft.
Neue Verteilung: 9 SPÖ- und 4 ÖVP-Gemeinderäte
Nach dem Wahlergebnis vom 26. September wanderte ein Mandat von der ÖVP zur SPÖ. Somit setzt sich das Obertrauner Ortsparlament nun aus 9 SPÖ und 4 ÖVP-Mitgliedern zusammen. Für die SPÖ sind dies: Bürgermeister Egon Höll, Vizebürgermeister Bernhard Moser, Brigitte Schöpf, Ursula Höll, Gerhard Zauner, Andrea Schwarzlmüller, Wilhelm Weissenborn, Stefanie Puchinger und Peter Perstl. Die ÖVP wird im Obertrauner Gemeinderat durch Gemeindevorstand Stefan Gamsjäger, Astrid Schreder, Johann Schilcher und Christof Eggenreitter vertreten.
Obwohl in Obertraun in den letzten Jahren eine Menge von Projekten umgesetzt wurden, wartet auf die Gemeindefunktionäre rund um Bürgermeister Höll jede Menge Arbeit, die es gemeinsam zu bewältigen gilt.
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