Lang geforderte Zweitwohnsitzabgabe darf ab 2019 eingehoben werden

Durch die Zweitwohnsitzabgabe könnte es künftig weniger leerstehende Wohnräume geben. | Foto: Friedberg/Fotolia
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SALZKAMMERGUT. Vergangene Woche wurde sie im Landtag beschlossen, die neue Tourismusstruktur Oberösterreichs. Neben einer Zusammelegung der Tourismusverbände wurde für die Gemeinde der Weg zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe ab 2019 geebnet. Einstimmigkeit gab es im Landtag zu diesem Punkt jedoch nicht: So stimmte die FPÖ geschlossen dagegen. Die Initiative, eine solche Abgabe einzuführen kam von den Tourismusgemeinden des Salzkammergutes, aber ebenso von der Landeshauptstadt Lin zund Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP). Begründung: Ein finanzieller Ausgleich für die Aufrechterhaltung der Infrastrukur in den betroffenen Gemeinden sei notwendig. Die Einnahmen durch die Zweitwohnsitzabgabe – es dürfen auch Ferienwohnungen besteuert werden – sollen nun für Straßen, Brücken, Kanal und Co verwendet werden, die ja nicht nur von Personen mit Hauptsitz genutzt werde. Für kleinere Wohnungen bis maximal 50 Quadratmeter wurde eine jährliche Mindestabgabe mit 108 Euro, für größere Wohnungen mit bis zu 216 Euro, festgelegt. Diese Zahlen gelten bei einer örtlichen Tourismusabgabe von zwei Euro. Dazu kommt aber noch die Freizeitwohnungspauschale, die bereits eingehoben wird.

"Positiv ist hier auch, dass die Leerstände in einem Gebäude- und Wohnungsregister so erhoben und erfasst werden.“

Sabine Promberger, SPÖ-Bezirksvorsitzende

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, freut sich Landtagsabgeordnete und SPÖ-Bezirksvorsitzende Sabine Promberger über den Beschluss im Landtag. „Die Eigenverantwortung bleibt bei der Gemeinde, die in einem Gemeinderatsbeschluss entscheidet, ob sie die Zweitwohnsitzabgabe einhebt oder nicht. Das Geld bleibt 1:1 bei der Gemeinde. Positiv ist hier auch, dass die Leerstände in einem Gebäude- und Wohnungsregister so erhoben und erfasst werden.“ Promberger hat hier selbstredend mit entschieden und hebt die hartnäckige Vor-Arbeit von Bad Ischls Bürgermeister Hannes Heide und seinem Obertrauner Amtskollegen Egon Höll hervor.

"Es ist eine Möglichkeit, endlich die zahlreichen lehrstehenden Wohnungen frei zu bekommen.“

Hannes Heide, Bürgermeister Bad Ischl

Für Hannes Heide (SP), Bürgermeister von Bad Ischl, stellt die beschlossene Einführung der Zweitwohnsitzabgabe „einen Schritt in die richtige Richtung“ dar. "Dieser Entschluss war wichtig für unsere Infrastruktur und die Kosten, die durch deren Instandhaltung entstehen“, so Heide. Natürlich sei man von den 900 Euro, die jährlich pro Hauptwohnsitz in den Finanzausgleich fließen, weit entfernt, „es ist aber eine Möglichkeit, endlich die zahlreichen lehrstehenden Wohnungen frei zu bekommen.“ Welches finanzielle Potential für Bad Ischl durch den Beschluss der Abgabe entsteht, wird im kommenden Jahr erhoben, sodass man dann 2019 pünktlich starten kann.

„Anders, als bei den Hauptwohnsitzen wird die Abgabe hier auf die Wohnung und nicht auf die Wohnungsnutzer gerechnet. Daher ist das nur schwach budgetwirksam.“

Egon Höll, Bürgermeister Obertraun

Obertrauns Ortschef Egon Höll (SP) hat sich schon in den letzten 15 Jahren für diese Abgabe stark gemacht. Trotzdem sieht er noch einige Schwachstellen: „Anders, als bei den Hauptwohnsitzen wird die Abgabe hier auf die Wohnung und nicht auf die Wohnungsnutzer gerechnet. Daher ist das nur schwach budgetwirksam.“ Vor allem, weil gleichzeitig die Zwangsabgaben (Sozialhilfeverband und Krankenhausbeiträge) steigen würden. „Die 'Gemeinde-Finanzierung Neu' lässt uns keine Möglichkeiten, autonom Einnahmen zu lukrieren, während man aber gleichzeitig einen ausgeglichenen Haushalt abliefern muss.“ Er finde es zudem paradox, dass Menschen, die elf Monate im Ort leben und arbeiten nicht mit einem Hauptwohnsitz – und den einhergehenden Abgaben – zwangsbeglückt werden dürfen.

"Durch eine gerechte Besteuerung können wir unser Gebührensystem bei Wasser und Kanal verbessern und zielgerichteter steuern.“

Christoph Schragl, Bürgermeister Traunkirchen

Auch für Traunkirchens Bürgermeister Christoph Schragl (VP) ist der Beschluss relevant. Immerhin gibt es in seiner Gemeinde neben 1.650 Hauptwohnsitzen auch rund 650 Nebenwohnsitze. „Ich begrüße es, dass die Gemeinden ermächtigt werden Abgaben einzuheben. Diese sollten aus meiner Sicht angemessen sein und den Bürgern Vorteile bringen", so Schragl. "Durch eine gerechte Besteuerung können wir unser Gebührensystem bei Wasser und Kanal verbessern und zielgerichteter steuern.“

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