"Seniorentaxi" fix: 90 Euro für "Einkaufstouren"

Harald Wintersteiger freut sich über den Beschluss fürs Seniorentaxi. | Foto: Ebner
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ST. FLORIAN (ebd). Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung einstimmig das von der FPÖ initiierte Projekt "Seniorentaxi" beschlossen. Mit dem Projekt, dass mit Jänner 2017 starten wird, wollen die Gemeindeverantwortlichen für mehr Mobilität für ältere Bürger sorgen. Aber auch Blinde und beeinträchtigte Personen sollen in den Genuss des "Mobilitäts-Zuschusses" kommen. "Für viele ältere Menschen und Personen mit Beeinträchtigung ist die Entfernung zu Apotheken oder Nahversorgern mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oft ein Problem. Mit den Seniorentaxi-Gutscheinen wollen wir den Betroffenen nun eine bessere Möglichkeit dafür bieten", sagt FPÖ-Vizebürgermeister Harald Wintersteiger zur BezirksRundschau. Damit erfüllen die "Blauen" auch eine zentrale Forderung ihres Wahlprogramms. "Es freut mich, dass wir jene Bürger mit geringen Pensionen oder Einkommen zusätzlich unterstützen und so ihre Lebensqualität steigern können."

Gemeinden sollen folgen
Für jene Bürger, für die ein Seniorentaxi-Gutschein infrage kommt, gibt's die 90 Euro Unterstützung am Gemeindeamt (siehe Kasten). "Eine Taxifahrt von Teufenbach nach Schärding kostet rund 15 Euro. Mit dem Gutschein können die Betroffenen also einige Fahrten absolvieren", freut sich Wintersteiger. Der Gutschein gilt für das erste Halbjahr 2017. Die teilnehmenden Taxiunternehmen werden auf den Gutscheinen ersichtlich sein. Das Projekt soll auch in anderen Gemeinden des Bezirks Schule machen, wie FPÖ-Bezirksgeschäftsführer Christian Bangerl ankündigt. "Wir werden das Projekt bei der nächsten Sitzung vorstellen, ob das auch andere Gemeinden übernehmen wollen."

Zur Sache

Und so funktionierts: In den Genuss eines Seniorentaxi-Gutscheins kommen Gemeindebürger ab 65 Jahren. Ebenso Blinde (unabhängig vom Alter), Personen mit einer mindestens 60-prozentigen Invalidität sowie Gemeindebürger ab Pflegestufe 3. Gutscheine im Wert von 90 Euro werden ab 2. Jänner ausgegeben. Den Berechtigungsnachweis gibt's bei der Bürgerservicestelle am Gemeindeamt.

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