Neues vom Landesgericht
Dealer aus dem Bezirk Scheibbs kann's nicht "sein lassen"
Haftstrafe zeigte keine Wirkung: Dealer aus dem Bezirk Scheibbs handelte erneut mit Kokain und Cannabis.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Nachdem ein 22-jähriger Drogendealer aus dem Bezirk Scheibbs 2018 bedingt aus der Haft entlassen worden war, landete er abermals in der Szene und handelte mit Kokain und Cannabiskraut.
Schwerer Betrug zur Last gelegt
Am Landesgericht St. Pölten legte ihm Staatsanwalt Leopold Bien allerdings des Weiteren schweren Betrug zur Last, wobei ein Bankinstitut in Schwechat um einen fünfstelligen Eurobetrag das Nachsehen gehabt haben soll.
Zeugen bestätigten Einkäufe
Einige Zeugen bestätigten gegenüber Richter Slawomir Wiaderek, von dem Angeklagten Drogen gekauft oder aber auch geschenkt erhalten zu haben. Ihre Mengenangaben deckten sich weitgehend mit der geständigen Verantwortung des Rückfalltäters. Dagegen zog Bien die Klagen bei jenen Fakten zurück, welche der Beweisführung nicht standhalten konnten.
Darlehensantrag wurde gestellt
Im Zusammenhang mit dem Betrugsvorwurf bekannte sich der 22-Jährige nicht schuldig. Er habe 2016 auf Anraten von Bekannten einen Darlehensantrag über 50.000 Euro in einem Geldinstitut in Schwechat gestellt. Dort bekäme man leichter einen Kredit, so seine Begründung, was in weiterer Folge allerdings auch die Bankzentrale hellhörig werden ließ.
Zahlungen wurden eingestellt
Nachdem der Angeklagte aus dem Bezirk Scheibbs die ersten Raten teilweise beglichen hatte, stellte er die weiteren Zahlungen an das Geldinstitut schließlich ganz ein.
"Er hat um eine Aussetzung der Ratenzahlungen ersucht", führte Verteidiger Philipp Wolm dazu aus. Diese wurde ihm nicht genehmigt, danach musste er in Haft.
Keine Betrugsabsicht erkannt
Jedenfalls habe sein Mandant in keinster Weise vorgehabt, die Bank in Schwechat zu betrügen.
Der Schöffensenat erkannte ebenfalls keine Betrugsabsicht und sprach den 22-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs diesbezüglich frei.
Haftstrafe von zwölf Monaten
Bezüglich des Suchtgifthandels kam es allerdings nur bei einigen Fakten zu einem Schuldspruch, was dem 22-jährigen Drogenhändler schließlich eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten einbrachte. Das Urteil ist rechtskräftig.
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