Rasenmähen
Kampf gegen Lärm in der Nachbarschaft im Bezirk Scheibbs
Wir haben uns im Bezirk Scheibbs umgehört, wie oft man Rasenmähen soll und wie man Lärm vermeiden kann.
BEZIRK. Endlich Wochenende und Zeit mit Freunden zu grillen, zu chillen und ein Bierchen zu killen. Aber nicht mit dem Nachbarn, denn der schneidet schon seit Mittag seine Thujen per motorisierter Heckenschere. Ob er das darf, lesen Sie in unserem Lärm-Check.
Gesetzlich geregelte Mähzeiten
"Generell lässt sich sagen, dass an Sonn- und Feiertagen Lärmerzeugung natürlich völlig untersagt ist. In der Stadtgemeinde Wieselburg ist es außerdem verboten, wochentags zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens sowie an Samstagen von 12 bis 13 und ab 18 Uhr seinen Rasen zu mähen. Wegen Streitereien in der Nachbarschaft bezgl. Lärmbelästigung haben wir in Wieselburg nur sehr selten Probleme",
so der Wieselburger Bürgermeister, Josef Leitner.
Die Blumen erblühen lassen
Wer seinen Garten seltener mäht und sich nicht jeden Samstagnachmittag mit seinem Nachbarn einen Rasenmäh-Wettstreit liefert, vermeidet nicht nur Lärm, sondern hilft auch der Umwelt.
"Man sollte sich beim Rasenmähen nach den eigenen Bedürfnissen und nach der Witterung richten. Das Rasenwachstum hängt stark natürlich von der jeweiligen Regenmenge ab. Während einer Trockenperiode sollte man auf alle Fälle darauf verzichten, da die Wiese sonst stärker austrocknet. Die Zeiten, als man mindestens alle zwei Wochen seinen Rasen gemäht hat, sind wegen des Klimawandels ohnehin vorbei. Für Fauna und Flora wäre es optimal, seinen Rasen nur zwei bis drei Mal pro Jahr zu mähen, damit eine schöne Blumenwiese entstehen kann. Alle Insekten, die von Pollen abhängig sind, sind natürlich darauf angewiesen, dass die Blumen zur Blüte kommen können", erklärt der Gartenbau-Experte Peter Fischer-Colbrie aus Scheibbs.
Polizei muss individuell prüfen
"Lärm muss als störend und ungebührlich sein, um als Lärmerregung strafbar zu werden. Ob dies dann tatsächlich zutrifft, muss im Falle einer Anzeige individuell überprüft werden", so Thomas Heinreichsberger von der Polizei.
Rasenmähzeiten in den Gemeinden
- Gaming: Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 6-12 Uhr
- Göstling: verboten: 22-6 Uhr, zusätzlich 6-7 Uhr, 12-13 Uhr und 20-22 Uhr
- Gresten: Mo-Fr 6-19 Uhr, verboten: Sa 12-14 Uhr und ab 19 Uhr
- Gresten-Land: verboten: Mo-Fr 22-6 Uhr, Sa ab 17 Uhr
- Lunz: Mo-Sa 20-7 Uhr
- Oberndorf: So und Feiertag ganztätig verboten
- Randegg: verboten: Sa 12-14 Uhr
- Wieselburg: verboten: Mo-Sa 20-6 Uhr, Sa 12-13 Uhr, ab 18 Uhr
In allen Gemeinden des Bezirks Scheibbs ist es an Sonn- und Feiertagen ganztätig verboten, den Rasen zu mähen und Lärm in der Nachbarschaft zu produzieren.
Mehr Infos auf oesterreich.gv.at
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.