Hofläden in Oberkärnten
Ein wichtiger Beitrag zur Nahversorgung

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Laut dem Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter gibt es in Kärnten rund 200 Hofläden und SB-Hütten. Seit 2021 gibt es seitens des Landes Kärnten eine Förderschiene für bäuerliche Direktvermarktung.
BEZIRK SPITTAL. Die Direktvermarktung spielt für viele Landwirte in Kärnten eine immer wichtigere Rolle. Regionale Selbstbedienungshütten und Hofläden, die frische bäuerliche Produkte anbieten, erleichtern den Konsumenten den Zugang zu heimischen Lebensmitteln und stärken gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage vieler Bauern. Laut dem Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter gibt es in Kärnten rund 200 Hofläden und SB-Hütten. Eine genaue Zahl für den Bezirk Spittal an der Drau ist nicht bekannt, doch klar ist: Diese Läden sind längst zu einer wichtigen Nahversorgerinfrastruktur geworden – vor allem in kleineren Ortschaften, wo es kaum noch klassische Lebensmittelgeschäfte gibt.
Förderung
Um dieses Konzept weiter zu stärken, wurde 2021 von LHStv. Martin Gruber eine spezielle Förderschiene für bäuerliche Selbstbedienungshütten ins Leben gerufen. Finanziert wird sie aus Mitteln der Orts- und Regionalentwicklung. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Förderprogramm jährlich verlängert – und auch 2025 wird es wieder finanzielle Unterstützung für solche Projekte geben. Die Förderung umfasst bauliche und technische Investitionen, die Einrichtung der SB-Hütten sowie die Anschaffung von Geräten. Der Schwerpunkt im Jahr 2025 liegt besonders auf Adaptierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bestehender Läden. "Die Förderschiene dient dazu, das Angebot an regionalen, bäuerlichen Qualitätsprodukten auszubauen und zusätzliche Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Produzenten zu schaffen", so Orts- und Regionalentwicklungsreferent LHStv. Martin Gruber.

- Martin Gruber kennt die Bedeutung der Hofläden.
- Foto: Büro LHStv. Gruber
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Förderhöhe
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten beträgt die Förderung zwischen 20 und 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Nettokosten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5.000 Euro.
- 50 % Förderung (max. 20.000 €) gibt es, wenn mit der SB-Hütte ein Leerstand im Ortskern beseitigt wird.
- 30 % Förderung (max. 12.000 €) für Instandhaltung, Neubau oder Umbau in Ortszentren.
- 20 % Förderung (max. 8.000 €) für Projekte außerhalb des Ortskerns.
- Die maximal förderbaren Nettokosten betragen 40.000 Euro


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