Vereine und die Finanzen

Luden zum Info-Abend: Reinhard Grüner, Lothar de Pauli, Ferdinand Hueter, Thomas de Pauli und Josef Anichhofer
4Bilder
  • Luden zum Info-Abend: Reinhard Grüner, Lothar de Pauli, Ferdinand Hueter, Thomas de Pauli und Josef Anichhofer
  • hochgeladen von Verena Niedermüller

SEEBODEN (ven). Was ist ein Verein? Wann ist ein Verein steuerpflichtig? Muss man bei einem Fest eine Registrierkasse haben? Diesen und weiteren wichtigen Fragen rund ums Vereinswesen gingen die Experten Reinhard Grüner vom Finanzamt Villach und Vereinskassier vom EC-VSV sowie Steuerberater Lothar de Pauli sowie sein Sohn Thomas de Pauli auf Einladung der ÖVP mit Klubobmann Ferdinand Hueter und Landesgeschäftsführer Josef Anichhofer nach.

Ein Land der Vereine

"Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweiter Personen zur Verfolgung eines ideellen Zwecks. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet", definieren die Experten gleich zu Beginn. Das Thema ist sehr wichtig, gibt es in Österreich doch rund 3,3 Millionen Menschen, die in rund 122.000 Vereinen tätig sind.

Steuerbegünstigt?

Steuerbegünstigt seien dabei gemeinnützige, kirchlich ausgerichtete oder mildtätige Vereine. "Nicht gemeinnützige Vereinszwecke sind zum Beispiel der Fremdenverkehr, Geselligkeit und Unterhaltung, ein Sparverein oder ein Verein zur Förderung der Wirtschaft" klärt Grüner auf. Mildtätige Vereine seien solche, die hilfsbedürftige Personen fördern. "Hier muss man auch unterscheiden: Vereinsrechtlich ist das Innenministerium zuständig, steuerlich das Finanzministerium", so de Pauli. "Vereinsstatuten und tatsächliche Geschäftsführung müssen übereinstimmen!"

Umsatzgrenzen beachten

Knifflig wird es bei der Steuerpflicht. "Es gibt dabei unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe." Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb wären Eintrittsgelder für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Theateraufführungen, ein Sportbetrieb (Erteilung Sportunterricht gegen Entgelt). Diese sind steuerlich begünstigt und nicht körperschaftssteuerpflichtig. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb wären kleine Vereinsfeste, Basare, Punsch- und Glühweinstände, Druckwerke mit Anzeigenumsatz oder gelegentliche Flohmärkte. Diese sind zwar steuerlich begünstigt, aber grundsätzlich bis zu einem Freibetrag von 10.000 Euro KöSt-pflichtig. Eine große Vereinskantine oder ein großes Vereinsfest ist "begünstigungsschädlich", also auch umsatzsteuerpflichtig.

Kleine und große Feste

"Aber was ist eine kleine Vereinskantine und was eine große? Eine kleine hat nicht mehr als 52 Tage im Jahr geöffnet, der Umsatz ist nicht höher als 30.000 Euro", so der Steuerberater. "Für derartige Betriebe gibt es keine Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht." Bei kleinen Vereinsfesten sind auch noch mehrere Kriterien zu erfüllen, wie bestimmte Regelungen in der Organisation, in der Verpflegung und in der Darbietung von Unterhaltungseinlagen. "Zu beachten: Es darf höchstens 72 Stunden jährlich dauern. Also von Beginn des Festes bis zum Ende ohne Abzug der Nichtöffnungszeiten - außer es liegt ein Bescheid oder eine behördliche Anmeldung über die Öffnungszeiten vor. Alle Feste im Jahr werden zusammengezählt", so de Pauli.

Helfer anmelden?

Zur Sozialversicherung gibt es auch noch einiges zu sagen: Meist helfen bei Festen Freiwillige mit, die keine Entschädigung erhalten. "In diesen Fällen ist eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse nicht erforderlich, außerdem ist keine Steuerpflicht gegeben", so de Pauli. Aber Achtung: "Trinkgelder gelten dann nicht als Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, wenn sie direkt in die Vereinskasse fließen und nicht dem Helfer als Gegenleistung verbleiben."

Mehr Infos gibt es in einer von der ÖVP aufgelegten Broschüre "Vereinshandbuch" oder hier.

Weitere Termine für die Veranstaltung:

Montag, 7.11.: Gemeindesaal in Dellach/Gail
Mittwoch, 9.11.: Seminarzentrum eduCare, Treffen
Montag, 14.11.: Gemeindesaal Krumpendorf
Dienstag, 15.11.: Wirtschaftskammer, Wolfsberg
Mittwoch, 16.11.: Gasthaus Bachler, Althofen
Montag, 21.11.: JUFA, Bleiburg
Dienstag, 22.11.: Kultursaal, Obervellach
Mittwoch, 23.11.: Seminarhaus Philippus, Waiern
jeweils um 19 Uhr

Anzeige
Ein Event für alle: THE LAKE ROCKS SUP FESTIVAL am Faaker See vom 9. -14. Mai.  | Foto: Andy Klotz Fotografie
24

THE LAKE ROCKS SUP Festival 2024
Paddelspaß für alle am Faaker See

Die Stand Up Paddel Welt blickt Anfang Mai wieder auf den Faaker See und macht das THE LAKE ROCKS Festival zu einem Event für jedermann: Es lädt zum Anfeuern, Ausprobieren und Mitpaddeln. FAAKER SEE. Villach wird einmal mehr seinem Ruf als DIE Paddelstadt im Alpen-Adria-Raum gerecht, wenn vom 9. bis 12. Mai 2024 das THE LAKE ROCKS SUP Festival zum dritten Mal in die Draustadt einlädt. Wettkämpfe, Rahmenprogramm und kostenlose Testmöglichkeiten bieten ein abwechslungsreiches Programm für...

Anzeige
10 Video

Gewinnspiel
Unser Frühlingsgewinnspiel! Mitspielen und tolle Preise im Gesamtwert von 7.000 € gewinnen!

Kärnten-Kenner aufgepasst: Mitspielen und attraktive Preise gewinnen!Der Frühling ist endlich da und Kärnten hat so viel zu bieten. Deshalb alle Kärnten-Kenner aufgepasst: Ob Brauchtum, Sport, Geografie oder Geschichte, beim großen MeinBezirk-Frühlingsgewinnspiel der Woche können Sie Ihr Wissen rund um den sonnigen Süden Österreichs testen und wöchentlich wertvolle Preise gewinnen. Der Frühling kann kommenUm den Frühling gebührend zu feiern, verlost die Woche Kärnten beim großen...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.