Ab 2016 sind Registrierkassen Pflicht

- Uhrmachermeister Heinz Edlinger. Obervellach
- hochgeladen von Michael Thun
Der Einzelhandel steht dem neuen System eher skeptisch gegenüber
BEZIRK SPITTAL. Vom nächsten Jahr an müssen Gewerbetreibende über eine Registrierkasse abrechnen.
Was sagen Einzelhändler zu dieser neuen Bestimmung?
"Ich halte nicht viel davon", meint Heinz Edlinger aus Obervellach. Der Uhrmachermeister, der den Betrieb in der zweiten Generation führt, ist sich angesichts seiner Umsatzzahlen nicht sicher, ob sich die Investition von, wie er glaubt, 3.000 Euro für diese Kasse überhaupt lohne. Deshalb erwägt der Mölltaler, eine solche Registrierkasse für monatlich 40, 50 Euro zu leasen.
Als eine "schräge Sache" nennt Gärtner Ivo Brandstetter die "direkte Leitung" seiner Computerkasse zum Finanzamt, auch wenn er selbst keine Probleme mit dem neuen System habe. Der Möllbrücker Juniorchef findet es "übertrieben", dass künftig detailliert die genaue Warengruppen erfasst werden müsse. "Das ist nur mehr Aufwand." Und was passiert mit der alten Kasse? "Die muss ich wohl wegschmeißen."
Bäckerin Eva-Maria Weissensteiner aus Bad Kleinkirchheim sagt dazu: "In unserem Betrieb wäre ein Arbeiten ohne Registrierkassen gar nicht möglich, da wir neun Filialen mit insgesamt 13 Kassenplätzen betreiben. Unsere elektronischen Kassen sind mit dem Zentralserver in der Verwaltung in Bad Kleinkirchheim verbunden, die Daten werden täglich automatisch abgeholt, verspeichert und gesichert. Das Finanzamt kann somit jederzeit Einsicht nehmen und prüfen."
Gleichwohl fügt Weissensteiner kritisch hinzu: "Die Anforderungen an elektronische Kassen laut neuem Gesetz sind zum Teil einfach völlig überzogen und unrealisierbar, von Theoretikern ausgearbeitet, die vom praktischen Ablauf wieder einmal - wie so oft im Wirtschaftsleben - keinerlei Ahnung haben. Hinterfragenswert ist auch, warum jetzt dem kleinsten Wirtsbetrieb und diversen Standlern ein elektronisches Kassensystem vorgeschrieben wird, die Lebensmittel-Großkonzerne zum Teil aber von diesen neuen Regelungen wieder einmal Ausnahmen für sich beanspruchen dürfen.
Josef Patotschnig sieht die Neuerung gelassen. "Ich drucke meine Rechnungen seit 20 Jahren aus", versichert der Millstätter Schuhfachmann. "Die Umstellung macht mir keine Probleme, denn ich habe nichts zu verbergen."
Erst seit diesen September betreibt Silvia Penker ihren Fußpflegesalon. Deshalb werde sie heuer noch unter die 15.000-Euro-Marke fallen. Wenn der Umsatz später einmal steige, müsse wohl oder übel der Kunde die Mehrkosten tragen. "Wer aber ist damit schon einverstanden?" fragt die junge Unternehmerin aus Möllbrücke rhetorisch.
Robert Ebner, der in Lendorf eine Greißlerei betreibt, sieht dem update gelassen entgegen. Allerdings: "Die Mehrkosten bleiben bei uns hängen." Aufregung, mutmaßt der Einzelhändler, dürfte hingegen bei Direktvermarktern und Vereinen herrschen.
"Eine Riesenfreude herrscht wohl bei keinem Kleinunternehmer", ist Alexandra Lawrence überzeugt. Die mit einem Schotten verheiratete Kärntnerin, die ihren Schneiderbetrieb in Möllbrücke seit fünf Jahren führt, befürchtet Kosten, die "kaum zu tragen" seien. Auch ihr dünkt, dass sie zur Finanzierung des neuen Systems die Preise anheben muss.
Zur Sache
Ab 1.1. 2016 gelten in Österreich für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen. Gewerbetreibende sind verpflichtet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, um die Barumsätze zu erfassen. Damit will der Staat sicherstellen, dass auch tatsächlich Einkommenssteuern abgeführt werden und Schwarzumsätze der Vergangenheit angehören. Außerdem diene die neue Bestimmung, so das Wirtschaftsministerium, der "Herstellung von Wettbewerbsgleichheit".
Auf diese Weise will der Staat 900 Millionen Euro für die Steuerreform durch Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer lukrieren. Manipulationen sollen im Umsatz nicht mehr möglich sein, gleichzeitig sollen Belege den Nachweis der Steuern erleichtern.
Betroffen von der Registrierkassenpflicht sind Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.
Das sind laut Finanzministerium rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe, insgesamt bis zu 150.000, vorwiegend in den Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen.
Unterdessen haben Obmänner der Sparte Gewerbe und Handel in der Kärntner Handelskammer noch in diesem Monat eine Verfassungsklage gegen die Registrierkassenpflicht angekündigt.






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