Parteienstellung für Vereine wäre fatal

Ferdinand Hueter sieht Parteienstellung kritisch | Foto: KK/ÖVP Club
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BEZIRK SPITTAL (aju). Wie die Woche berichtete, setzt sich Jurist Arnold Riebenbauer (Alpenverein) beim neuen Jagdgesetz für ein Beschwerderecht der Öffentlichkeit ein. Landtagsabgeordneter Ferdinand Hueter hingegen sieht das anders: "Nur weil der Alpenverein bei einer Besprechung als Verein geladen war, darf davon nicht auf Parteienstellung gschlossen werden."

Mitspracherecht

Riebenbauer verweist gegenüber der Woche auf das oberösterreichische Jagdgesetz und fordert eine ähnliche "Kompromisslösung". Dort hätten die Vereine zwar keine volle Parteienstellung, jedoch ein Beschwerderecht – eine Anfechtungsmöglichkeit der Behördenentscheidung. "Denn bei der Errichtung von Wildschutzgebieten handelt es sich um Eingriffe in gesetzlich normierte Rechte der Öffentlichkeit und gerade diese Öffentlichkeit hat bisher keinerlei Möglichkeit auf eine Überprüfung der Entscheidung, die in ihre Rechte eingreift", erklärt Riebenbauer.

Keine Parteienstellung

Hueter kontert hingegen mit dem Argument, dass ohnehin schon genug Einrichtungen existieren würden, die die Öffentlichkeit vertreten: "Wenn jeder Verein Parteienstellung erhalten würde, käme es zu überhaupt keinem Beschluss mehr, dann könnte man ja alles bezweifeln, inklusive der Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaft." Die Bezirksverwaltungsbehörde brauche jetzt schon, so Hueter, verschiedenste Gutachten, wenn ein Bescheid veröffentlicht werden soll. "So auch bei den Wildruhezonen im Maltatal, auch hier gibt es verschiedenste Gutachten", erklärt Hueter.

Vereine und Öffentlichkeit

Zudem könne, laut Hueter, ein Verein niemals die Öffentlichkeit vertreten. "Deshalb heißt ein Alpenverein ja auch Alpenverein. Der Alpenverein ist auch nicht der Vertreter der Natur oder sonstiges", sagt Hueter. Für ihn gehöre der Grund und Boden immer noch den Grundbesitzern.

Keine Willkür

An erster Stelle müsse für ihn daher immer der Grundbesitzer stehen. "Man muss die Besitzer fragen, wenn es um Naturschutz geht, das hat nichts mit bestimmen zu tun", so Hueter. Abschließend verweist er darauf, dass aber auch Vereine sich ein Gebiet kaufen könnten und hier "tun und lassen können, was sie wollen". Befinde sich aber jemand auf fremdem Grund, so wäre es für Hueter aber das Mindeste, man würde den Besitzer zuerst fragen und zumindest einen Kompromiss aushandeln. "Zudem sollte dieses 'Unter-Schutz-Stellen' auch immer einen Mehrwert für alle bringen, auch für die Grundbesitzer", erklärt Hueter.

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