Naturschutz: Nicht um jeden Preis
Gemeinden müssen laut Gesetzesnovelle für Ersatzflächen sorgen oder auch "unzumutbare" Ersatzzahlungen leisten. Mölltaler Bürgermeister fordern Änderung des Gesetzes.
BEZIRK SPITTAl (ven). Die Bürgermeister des Mölltales - konkret die Gemeinden des Wasserverbandes Mölltal - üben heftige Kritik an der geplanten Gesetzesnovelle des Kärntner Naturschutzgesetzes. Diese sieht vor, dass geeignete Ersatzlebensräume geschaffen, oder Ersatzgeldbeträge entrichtet werden müssen.
Bedenken
Der Wasserverband Mölltal ist für Wasserschutzbauten und deren Erhaltung an der Möll von Heiligenblut bis Lurnfeld. Obmann Kurt Felicetti meldete in einem Brief an die Kärntner Landesregierung seine Bedenken gegenüber der Novelle an. "Im Naturschutzgesetz ist vorgesehen, dass (...) die Schaffung eines geeigneten Ersatzlebensraumes bzw. die Entrichtung eines Geldbetrages, der den Kosten der Schaffung eines geeigneten Ersatzlebensraumes entspricht, vorzuschreiben ist", heißt es in dem Brief.
Mehr Aufwand
Es käme immer wieder vor, dass geplante Schutzmaßnahmenprojekte im Bereich der Wildbäche auch Feuchtgebiete, von welchen Gefahr für Bewohner ausgeht, betreffen und das Gebiet zu drainagieren sei. "Die Folge daraus ist, dass derzeit im naturschutzrechtlichen Verfahren aufwändige Erhebungen und Kartierungen zur Feststellung der Höhe von Ersatzleistungen durchzuführen sind und anschließend die betroffenen Gemeinden als Projektinteressenten die Kosten für die Schaffung von Ersatzlebensräumen beziehungsweise den Ersatzgeldbeitrag zu tragen haben."
Die sei für die Gemeinden nicht zumutbar. Die Mölltaler Bürgermeister fordern daher eine dementsprechende Änderung.
Forderung nach Ausnahme
"Wir fordern, dass Vorhaben für Schutz- und Regulierungsmaßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser, Steinschlag, Muren und Lawinen, von der Bestimmung der Schaffung eines Ersatzlebensraumes bzw. Entrichtung eines Ersatzgeldbetrages ausgenommen werden." Außerdem solle hier auch keine Prüfung des Naturschutzbeirates erfolgen.
Gemeindebund und BH ziehen mit
Diesen Forderungen schließt sich der Kärntner Gemeindebund und auch Bezirkshauptmann Klaus Brandner - als gemeinsame Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaften Kärntens - an. "Bereits im Rahmen der bisher erstatteten gemeinsamen Stellungnahme (...) wurden zahlreiche Vorschläge bzw. Kritikpunkte an der Novelle geäußert, welche bedauerlicherweise nur in geringem Ausmaß Beachtung fanden", so Brandner in einem Schreiben an die Landesregierung. Für die Bezirkshauptmannschaft stelle das neue Gesetz einen "nicht zu tolerierenden Mehraufwand" dar, der mit den derzeitigen personellen Ressourcen nicht machbar wäre.
Kritik von FPÖ
Auch Landtagsabgeordneter Christoph Staudacher übt heftige Kritik. "Das Gesetz bläht die Bürokratie auf, behindert die Wirtschaft und bringt für die Bürger und Unternehmen neue Verbote und Schikanen", sagt er als FPÖ-Umweltsprecher. Außerdem sehe das neue Gesetz vor, dass die Kompetenzen des Naturschutzbeirates ausgeweitet werden, hier soll ein Geschäftsleiter installiert werden.
Derzeit wird der Gesetzesentwurf weiter im Ausschuss behandelt und soll am 20. Juli im Landtag beschlossen werden.
Zur Sache
Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, errichtet wird.
Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete integriert.
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