Haft für Elektronikschrotthändler
ST. PÖLTEN (ip). Ganz und gar nicht einverstanden war ein 48-jähriger Elektronikschrotthändler mit dem Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht St. Pölten, der ihn unter anderem wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilte. Darüber hinaus soll der vorbestrafte Mann die Schadenshöhe von über 200.000 Euro gutmachen (nicht rechtskräftig).
Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren zog Staatsanwalt Patrick Hinterleitner den Schluss: „Er bezichtigt alle anderen der Lüge und versucht, eine Verschwörung zu konstruieren.“ Als Hauptopfer nannte er die beiden Mitgesellschafter, die dem Beschuldigten Geld zum Ankauf von Elektronikschrott gegeben haben sollen, sowie andere Unternehmer.
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