"Ibiza-Detektiv" verurteilt
Julian H. geht in nächste Instanz
„Nichtigkeit und Berufung“, lautete der Kommentar der beiden Verteidiger von Julian H. zum Urteil am Landesgericht St. Pölten, wo der als „Ibiza-Detektiv“ bekannt gewordene 41-Jährige wegen Suchtgifthandels und Delikten im Zusammenhang mit gefälschten Dokumenten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde (nicht rechtskräftig).
ST. PÖLTEN (ip). Bevor sich die Schöffen zur Beratung zurückzogen, resümierte zunächst Staatsanwalt Bernd Schneider die Ermittlungsergebnisse, sowie die Aussagen der Zeugen zu den Vorwürfen, die Julian H. stets zurückgewiesen hatte. Natürlich habe man im Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“ auch im Umfeld des Beschuldigten ermittelt. Dass dabei bei der Belastungszeugin Katharina H. zufällig Drogen in einem Staubsaugerbeutel im Keller zum Vorschein kamen und die Frau Julian H. als Dealer nannte, war Auslöser des Prozesses in St. Pölten, der jedoch nichts mit dem Video zu tun habe, das in Ibiza gedreht wurde. „Sie hat eine Lebensbeichte abgelegt“, so Schneider und das noch bevor Gert Sch., Betreiber der Plattform eu-infothek, viel Geld für ihren Liebhaber Slaven K. flüssig machte. Als ehemaliger Geschäftspartner des Angeklagten und nun weiterer Belastungszeuge gegen Julian H. habe dieser nach seinem eigenen Drogenprozess die Rolle des Angeklagten geoutet.
Die Belastungszeugen, so Verteidiger Oliver Scherbaum, hätten sich gegenseitig als Lügner bezeichnet. Obwohl sie beide den Angeklagten zum Dealer stempelten, hätten sie sich in ihren mehrfachen Befragungen selbst widersprochen. Slaven K. habe darüber hinaus Julian H. nachweislich falsch belastet, indem er etwa eine x-beliebige Hanfplantage Julian H. zuschrieb.
Verteidigung: Drogenstory konstruiert
Verteidiger Wolfgang Auer sieht in dem Verfahren einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“. So habe etwa die Behörde bei dem mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek angefragt, was sie im Zusammenhang mit Julian H. eigentlich ermitteln solle, es gebe keinen Anfangsverdacht. Pilnacek habe dazu geantwortet: „Für den Anfangsverdacht seid ihr zuständig.“ Aus Sicht der Verteidiger habe man die Drogenstory konstruiert, um einen Grund zur Festnahme von Julian H. zu haben. „Allein die Widersprüche der beiden Hauptzeugen müssten ausreichen, um H. freizusprechen“, so das Schlusswort der Verteidigung.
Vorwurf abgewiesen
Wie das Urteil zeigt, waren die Schöffen anderer Meinung. Der vorsitzende Richter begründete die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen damit, dass sie im Kern identisch aussagten, die Widersprüche darauf zurückzuführen seien, dass der fragliche Tatzeitraum Jahre zurückliege und sich die beiden offensichtlich nicht abgesprochen hätten. Bedenken zur politischen Einflussnahme auf den Ausgang des Prozesses wies der Richter zurück. „Ich kann Ihnen versichern, das ist bei mir nicht der Fall!“
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