St. Pölten
Nach Messerstecherei an Tankstelle: Täter vor Gericht

Wegen einer "Ehrverletzung" wurde ein 44-Jähriger mit mehreren Messerstichen verletzt. Die beiden Tatverdächtigen saßen Mittwoch auf der Anklagebank im Landesgericht St. Pölten. | Foto: Petra Weichhart
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  • Wegen einer "Ehrverletzung" wurde ein 44-Jähriger mit mehreren Messerstichen verletzt. Die beiden Tatverdächtigen saßen Mittwoch auf der Anklagebank im Landesgericht St. Pölten.
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Bei einem blutigen Streit in St. Pölten wurde ein Mann durch mehrere Stiche verletzt. Die beiden Tatverdächtigen mussten sich jetzt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung am Landesgericht St. Pölten verantworten.

ST. PÖLTEN (ip). Blutige Szenen spielten sich am 8. Mai dieses Jahres an einer Tankstelle in St. Pölten ab. Zwei 41-jährige Türken aus dem Bezirk Lilienfeld fielen über einen 44-Jährigen her, den sie verdächtigten, mit der Frau von einem der Angreifer eine sexuelle Beziehung zu haben.

Am Landesgericht St. Pölten zeigten sich die Beiden abschwächend geständig, wobei die Staatsanwaltschaft zunächst wegen Mordversuchs ermittelte, nach dem medizinischen Gutachten von Wolfgang Denk und den Aussagen der Anwesenden aber Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung erhob.

Zur Rede gestellt

Nachdem der Zweitbeschuldigte zwei Tage vor der Tat von einer heimlichen Freundschaft seiner Frau mit dem 44-Jährigen erfahren hatte, versuchte er, diesen sofort zur Rede zu stellen. Als er ihn nicht antraf, soll er geäußert haben, dass der Rivale darüber froh sein könne, weil er ihm sonst „ins Herz gestochen hätte“. Für eine „Aussprache“ vereinbarten die Männer ein Treffen bei der Tankstelle, wobei der Ehemann den Schwager seiner Frau mitnahm, den vermeintlichen Lover begleiteten zwei Bekannte.

Klappmesser gezückt

Als der 44-Jährige mit den beiden Türken in den hinteren Bereich des Parkplatzes ging und mit der Affäre, die er vehement bestritt, konfrontiert wurde, fasste er zunächst zahlreiche Faustschläge aus. Der Zweitbeschuldigte zückte schließlich ein Klappmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge. Das Opfer versuchte zu flüchten, wobei es jedoch zu Sturz kam. Am Bauch liegend erhielt der Mann den ersten Stich in den linken, einen weiteren Stich in den rechten Oberschenkel. In Todesangst flüchtete er abermals, stürzte jedoch erneut durch den Stoß seiner Verfolger, die ihn mit Faustschlägen und Tritten eindeckten, bevor ihm der Ehemann einen Stich in den Bauch versetzte.

„Die haben einen abgestochen“, rief ein Augenzeuge, worauf eine zufällig anwesende Krankenschwester sofort Erste Hilfe leistete und Polizei und Rettung verständigte, die den zum Glück nicht lebensbedrohend Verletzten ins Krankenhaus brachte. Gleichzeitig flüchteten die beiden Türken mit einem BMW, konnten jedoch wenig später in Wilhelmsburg gefasst werden.

"Ehrverletzung"

Als „hochemotional und äußerst aggressiv“ bezeichnete die Staatsanwaltschaft das Vorgehen der beiden Angeklagten, als Motiv wurde eine „Ehrverletzung“ aufgrund des vermuteten Ehebruchs angenommen.
Dass es sich um keinen Mordversuch gehandelt hat, erklärte Verteidiger Rudolf Mayer: „Mein Mandant hat das Messer bewusst so gehalten, dass die Spitze nur wenige Zentimeter eindringen konnte.“ Die rechtskräftigen 28 Monate, die der Beschuldigte erhielt, wertete Mayer als „gerechtes Urteil“. Auch Verteidiger Christian Werner meinte, dass die 22 Monate (nicht rechtskräftig) für seinen Mandanten eine absolut richtige Entscheidung gewesen sei.

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