Neues Urteil im KRAZAF-Musterprozess: Stadt sieht 20 Millionen in greifbarer Nähe
ST. PÖLTEN (red). Die finanziellen Ansprüche der Krankenanstalten-Gemeinden Niederösterreichs gegenüber dem KRAZAF (Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds) wurden im Musterprozess der Gemeinde Hainburg auch in der zweiten Instanz bestätigt. St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler spricht von einem richtungsweisenden Urteil: "Ein zwanzigjähriger finanzieller Leidensweg geht zu Ende. Im Musterprozess hat das Landesgericht für ZRS Wien in erster Instanz festgestellt, dass der KRAZAF der Stadt Hainburg den eingeklagten Betrag überweisen muss. Das Oberlandesgericht Wien hat nun in zweiter Instanz die Berufung des KRAZAF ganz deutlich verworfen und der Stadt erneut Recht gegeben.“
Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und schließt eine ordentliche Revision dagegen ausdrücklich aus. Somit ist nur noch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof als letzte Instanz möglich. „Ich hoffe sehr, dass der KRAZAF und der Bund den Rechtsstreit nicht noch weiter unnötig verlängern und den Krankenhaus-Trägergemeinden das ihnen zustehende Geld rasch auszahlen. Das vorliegende zweite Urteil ist so eindeutig, dass es keinen Zweifel gibt, wie die letzte Instanz entscheiden wird“, so Stadler.
Insgesamt geht es laut Stadt um ein Volumen von rund 100 Millionen Euro (ohne Zinsen), die der KRAZAF den Niederösterreichischen Krankenhaus-Trägergemeinden seit zwanzig Jahren schuldig ist. St. Pölten fehlen über 20 Millionen Euro aus diesem Fonds.
Vor zwanzig Jahren wurde ein den Krankenhaus-Gemeinden Niederösterreichs zustehender Finanzierungsbeitrag vom KRAZAF nicht ausbezahlt. Die betroffenen Gemeinden haben sich daraufhin zusammengetan und, unterstützt durch die NÖ Landesgruppe des Österreichischen Städtebundes, versucht, durch einen Musterprozess eine Klärung dieser strittigen Rechtsfrage zur Finanzierung der Krankenhäuser durchzusetzen. Nach einem positiven Abschluss des Musterprozesses für Hainburg könnten alle betroffenen Gemeinden ihre Forderungen einklagen, weil die Rechtslage ident ist.
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