Sohn angeschossen: Vier Monate Haft

Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Weil er seinen Sohn für einen Einbrecher hielt, schoss ein 71-jähriger Pensionist aus dem Bezirk St. Pölten-Land. Zwei Patronen seines geladenen Revolvers trafen den 46-jährigen Pädagogen im Gesicht. Verteidiger Georg Thum plädierte beim Prozess am Landesgericht auf Putativnotwehr.

„Weil man so viel hört“, begründete der Pensionist die Verbarrikadierung seines Hauses. Fenster und Türen verschlossen und verriegelt, einen Revolver und ein Messer neben dem Bett sorgten für ein einigermaßen sicheres Gefühl. Als er Mitte Juli nachts Geräusche vernahm, zögerte er nicht lange, nahm seinen Revolver und schoss etwa 30 Zentimeter vom Vorhang entfernt durch das Fenster, hinter dem sich der vermeintliche Einbrecher befand.

„Ich habe aus der Hüfte geschossen. Vielleicht habe ich beim Abdrücken sogar die Augen zugemacht“, schilderte der Angeklagte seine panische Reaktion. „Hilfe, Hilfe! Ich bin angeschossen, ich verblute!“, schrie der schwer verletzte Sohn. Eine Nachbarin kam zu Hilfe und verständigte die Rettung.

Während sein Vater gedacht hatte, dass der 46-Jährige auswärts übernachte, konnte der Sohn aufgrund der Verriegelung und dem innen steckenden Schlüssel nicht ins Haus. Mit einem Bambusstab versuchte er daher, ein Fenster aufzuzwängen.
„Bei Verwendung einer Schusswaffe ist in der Regel mit schweren, auch lebensbedrohlichen Verletzungen zu rechnen“, führte der Sachverständige Wolfgang Denk aus. Die erste Patrone habe den Sohn im linken Unterkiefer getroffen, die zweite drang nahe dem Jochbein ein, durchschlug die Ohrspeicheldrüse und trat hinter dem Ohr wieder aus, so der Mediziner, der im Gerichtssaal beim Opfer feststellte, dass keine bleibenden Dauerschäden äußerlich erkennbar seien.

Es sei erfreulich, so Staatsanwältin Michaela Obenaus, dass zwischen Vater und Sohn wieder ein gutes Einvernehmen herrsche. Dennoch habe der Schütze nicht mit der nötigen Sorgfalt gehandelt. „Um ein Haar ist das Opfer dem Tod entronnen“, so Obenaus.

Richterin Doris Zwettler-Scheruga schloss sich der Meinung der Staatsanwältin an. Sie verurteilte den Pensionisten unter Berücksichtigung einiger Milderungsgründe wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten (rechtskräftig). Als Problem wies Verteidiger Thum auf die hohen Kosten unter anderem für zwei Gutachter hin, die für den Pensionisten nahezu unfinanzierbar seien.

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