22-Jähriger erschwindelt 60.000 Euro
Spielsüchtiger zockte Freunde ab
Mit schaurigen Geschichten gelang es einem 22-jährigen St. Pöltner seinen Freunden mehr als 60.000 Euro herauszulocken. Wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges wurde er nun zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit drei Jahren Probezeit, sowie einer Schadensgutmachung verurteilt (nicht rechtskräftig).
ST. PÖLTEN. „Das ist ja für so junge Menschen ein unheimlich großer Betrag“, schüttelte der vorsitzende Richter mit einem Blick zu den fünf Opfern den Kopf. „Ja schon“, meinte der Angeklagte, der nun auch für die Zinsen eines Kredites in Höhe von 17.000 Euro aufkommen muss, den einer der Freunde für ihn aufgenommen hatte.
„Ein Irrsinn, das Ganze“,
ergänzte der Richter und ließ sich die Hintergründe des Betruges schildern. Demnach geriet der Beschuldigte etwa mit 16 Jahren in die Glücksspielszene. Spielen wurde für ihn zur Sucht und er verlor dabei nicht nur sein gesamtes Einkommen.
„Die Banken haben mir kein Geld mehr gegeben“,
daher habe er seinen Freunden zwischen Oktober und Dezember 2023 immer wieder von Bedrohungen aus dem Drogenmilieu erzählt.
Gelogen, um an Geld zu kommen
„Ich habe sehr viel gelogen“,
beteuerte er in seinem Geständnis, das Verteidiger Roland Schöndorfer in seinem Plädoyer als strafmildernden Grund hervorhob. Darüber hinaus betonte er die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten, der sich bereits freiwillig einer Suchtberatung unterzogen und einen kleinen Teil des Schadens bereits gutgemacht habe.
„Das sind zwar nur 300 Euro, mein Mandant wird den Schaden jedoch zur Gänze anerkennen“,
so Schöndorfer, der damit den Forderungen von Opfervertreterin Andrea Schmidt, die den Hauptgeschädigten vertrat, entsprach.
In ihrem Schlusswort schloss sich Schmidt den Ausführungen von Staatsanwältin Barbara Kirchner an, die betonte: „Er hat in schändlicher Weise seine Freunde abgezockt.“ Zum Urteil selbst gab sie vorerst keine Erklärung ab.
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