Urteil
St. Pöltner Macheten-Mann muss hinter Gitter
Wegen versuchter schwerer Nötigung musste sich ein 33-Jähriger am Landesgericht Wien verantworten.
GERICHT (ip). Großes Aufsehen erregte ein 33-Jähriger aus dem Bezirk St. Pölten Land, als er in Wien, mit einer Machete bewaffnet, am 28. April dieses Jahres versuchte, ins Parlament zur dort stattfindenden Nationalratssitzung vorzudringen. Am Landesgericht Wien musste sich der bislang unbescholtene Niederösterreicher nun wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung verantworten, zumal er im Parlament tätige Sicherheitsorgane laut Strafantrag gefährlich mit dem Tod bedroht habe.
Bereits im Vorfeld durch einen Passanten, den der Bewaffnete nach dem Weg zum Parlament gefragt hatte, alarmiert, konnten Einsatzkräfte der Wega den 33-Jährigen vor der Präsidentschaftskanzlei am Ballhausplatz festnehmen. Aufgrund der Personenbeschreibung erkannte ein Polizist am Ballhausplatz den Beschuldigten, forderte Verstärkung an und verwickelte den Mann bis zu deren Eintreffen in ein Gespräch. Nach seiner Verhaftung fand man im Fahrzeug des St. Pöltners auch einen Zettel mit der E-Mail-Adresse von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.
„Er weiß, dass es so ziemlich das Dümmste war, was er jemals gemacht hat“, erklärte Verteidigerin Regina Krahofer.
Job verloren
Bedingt durch die Corona-Krise sei ihr Mandant arbeitslos geworden. Er wollte vor dem Nationalrat sprechen und diesen auffordern, entsprechend zu arbeiten. Wegen der Machete, die er am Rücken trug, habe er sich damals gar nicht so viele Gedanken gemacht. Erst im Nachhinein sei ihm klar, dass er damit nicht ans Ziel seiner Reise nach Wien kommen konnte, so die Verantwortung des Beschuldigten vor Gericht. Krahofer betonte vor allem, dass es seitens des Mannes keinerlei Drohgebärden gegeben habe und er, den Anordnungen der beiden Beamten vor Ort folgend, stehen blieb, bis Verstärkung durch die Wega eintraf und er sich widerstandslos festnehmen habe lassen. Er habe niemanden mit der Machete bedroht und es habe keine Gefahr für den parlamentarischen Betrieb bestanden, bestätigte ein Polizeisprecher bereits unmittelbar nach dem Vorfall.
Zurechnungsfähig
Dem Passanten, den er nach dem Weg fragte, erschien das Verhalten des Mannes seltsam und auch nach seiner Festnahme kam es zu Problemen in der Justizanstalt Josefstadt, weshalb er in einer Sonderzelle untergebracht werden musste. Ein Sachverständigengutachten attestiert dem 33-Jährigen jedoch, dass er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Er habe aus Unzufriedenheit mit der Politik „unmittelbar bedürfnisorientiert grenzüberschreitend“ gehandelt. Es gebe aber keine Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Zu Freiheitsstrafe verurteilt
Anklagekonform verurteilte der Richter den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, zehn davon bedingt (nicht rechtskräftig). Krahofer erbat in seinem Namen Bedenkzeit, zumal der 33-Jährige zunächst mit dem Urteil überfordert war.
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