Vier Monate Haft für Notruf-Missbrauch
ST. PÖLTEN (ip). Einem dreifach einschlägig vorbestraften Mann warf Staatsanwalt Karl Fischer vor, mehrfach die Rettungsleitstelle in St. Pölten mit der Notrufnummer angerufen zu haben, obwohl kein Notfall vorlag. Viermal dabei habe er einen Selbstmord angekündigt. Einem Mitarbeiter der Leitstelle habe er gedroht: „…. Für das, was Sie gestern gemacht haben, werde ich Sie alle anzünden!“ „Ich glaube nicht, dass das ein Scherz war, das war schon ernst gemeint“, so der Mitarbeiter, der unter anderem am 18. Februar 2015 den Anruf entgegengenommen hatte.
Für den Richter am Landesgericht St. Pölten war klar, dass diesmal nur eine unbedingte Freiheitsstrafe für den 41-Jährigen infrage kam. Er verurteilte ihn zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten, zumal die Tathandlungen noch vor der letzten Verurteilung stattfanden. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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