Nach Hundeangriff gegen St. Pöltner
Vorfall hätte vermieden werden können
In Bad Schallerbach, einem idyllischen Ort im Bezirk Grieskirchen, Oberösterreich, ereignete sich ein Vorfall, als ein 57-jähriger Reha-Patient während einer vermeintlich erholsamen Wanderung von zwei Hunden attackiert und verletzt wurde. Der Angriff in OÖ hätte unter Beachtung des niederösterreichischen Hundehaltegesetzes vermieden werden können.
NÖ. Seit 01. Juni 2023 gilt das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich. "Das Ereignis in Oberösterreich würde unter Beachtung der Bestimmungen des Niederösterreichischen Hundehaltegesetzes vermutlich zu vermeiden gewesen sein", betont Christoph Luisser, Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz.
Für Hunde dieses Gefährdungspotenzials gilt Maulkorbpflicht
"Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird", so heißt es im Hundehaltegesetz. Unter den Rassen, für die diese Regelung gilt, ist auch der American Staffordshire Terrier. Zwei Hunde dieser Rasse haben den St. Pöltner angegriffen.
"In Niederösterreich ist es zudem vorgeschrieben, dass alle Hunde, unabhängig vom Gefährdungspotential, stets sicher zu führen sind. Das Gesetz verlangt explizit einen Maulkorb und eine Leine unter Umständen, die eine Gefahr oder unzumutbare Belästigung für Menschen und andere Tiere darstellen könnten. Dies verpflichtet die Hundeführer und Hundehalter zur Einhaltung dieser Regelungen. Ein Vorfall mit einem Hund in Niederösterreich würde somit darauf hindeuten, dass die betreffenden Hundehalter oder -führer gegen das Gesetz verstoßen hätten",
so Luisser. Während diese Gesetzgebung darauf abzielt, die Sicherheit von Menschen und anderen Tieren zu gewährleisten, wird sie oft kontrovers diskutiert, insbesondere von Befürwortern der betroffenen Hunderassen. Befürworter argumentieren, dass die Gesetzgebung notwendig ist, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und potenziell gefährliche Hunde unter Kontrolle zu halten. Gegner hingegen sehen darin eine Diskriminierung bestimmter Hunderassen und fordern eine differenziertere Herangehensweise, die das Verhalten des einzelnen Hundes stärker berücksichtigt.
St. Pöltner wurde bei Angriff verletzt
Die Attacke in Bad Schallerbach verursachte schwere Verletzungen, bevor der Besitzer der Hunde eingriff und sie von ihrem Opfer wegzerren konnte. Die örtlichen Behörden haben angekündigt, eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erstatten.
Alle Infos zur Hundeattacke hier:
Weitere Verschärfung des Gesetzes nicht vorgesehen
Die Sicherheit von Menschen und anderen Tieren in öffentlichen Bereichen bleibt ein zentrales Anliegen, und die Diskussion über angemessene Maßnahmen, um diese zu gewährleisten, wird immer wieder angeheizt. Landesrat Luisser sieht aber keinen Anlass das Hundehaltegesetz weiter zu verschärfen:
"Absolute Sicherheit in jeder Situation zu gewährleisten, ist nicht möglich. Um jedoch den Schutz der Bevölkerung in Niederösterreich bestmöglich zu sichern, wurde das Niederösterreichische Hundehaltegesetz überarbeitet und in vielen Punkten strenger gestaltet. Momentan sehen wir keine Notwendigkeit, das Hundehaltegesetz weiter zu verschärfen. Bei einer gesetzeskonformen Umsetzung ist bereits ein hoher Schutzgrad für die Bevölkerung gewährleistet."
Weiterführende Links:
Alles zum niederösterreichischen Hundehaltegesetz unter www.noe.gv.at
Folgende Änderungen wurden mit 1. Juni 2023 wirksam:
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