St. Pölten
Mutter soll eigene Tochter gequält haben
Hämatome: 26-jährige St. Pöltnerin musste sich vor Gericht verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Massive Hämatome, vor allem an der Innenseite der Oberschenkel, brachten eine 26-jährige St. Pöltnerin vor Gericht. Staatsanwältin Barbara Kirchner warf der Mutter das Quälen und Vernachlässigen ihrer eineinhalbjährigen Tochter vor.
„Nicht schuldig“, erklärte die Frau, die wegen ähnlicher Vorwürfe bereits ein Kind Pflegeeltern überlassen musste und daher bereits während ihrer Schwangerschaft mit Lena (Name v.d.Red. geändert) von Familienhelferinnen begleitet bzw. betreut wurde. Als eine Betreuerin im Oktober vergangenen Jahres die Hämatome, sie nannte sie vor Gericht „große, schwarze Flecken“, bemerkte, organisierte sie eine entsprechende Untersuchung des Kindes. Wie der medizinische Sachverständige dazu ausführte, habe man bei dieser Untersuchung wesentliche Tests verabsäumt, sodass er später nicht mehr feststellen konnte, ob es sich mit Sicherheit um Fremdeinwirkung gehandelt habe, oder ob auch ältere Verletzungen vorgelegen hätten. Er könne auch eine Blutgerinnungsstörung nicht ausschließen. Mit Sicherheit gehe er jedoch davon aus, dass sich das Kind vor allem an den Oberschenkeln keine derartigen Verletzungen selbst zugefügt haben könne.
Übergriffe
Als Zeugen, die im Wesentlichen zum Umgang der Mutter mit ihrer Tochter befragt wurden, traten der Kindesvater, dessen Eltern und der damalige Lebensgefährte der 26-Jährigen auf. Übereinstimmend gaben sie an, nichts von derartigen Übergriffen bemerkt zu haben. Sie würden der Frau auch nicht zutrauen, Lena so heftig geschlagen zu haben. Der Umgang sei liebevoll gewesen, betonte auch der Verteidiger.
„Es kommt halt auch niemand anderer in Frage“, meinte dagegen Kirchner, die von einer Überforderung der Mutter ausging.
Richter Andreas Beneder erklärte jedoch, dass es sich "nur" um einen Vorfall gehandelt habe und nur einer Betreuerin im Sommer „etwas aufgefallen sei“, das von Kinderärzten als „altersüblich“ bezeichnet worden war. Für die Hämatome gebe es zwar keine Erklärung, man könne aber nicht mit Sicherheit die Mutter dafür verantwortlich machen, begründete Beneder seinen Freispruch (nicht rechtskräftig).
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