Corona
Aktuelle Besuchsregeln in städtischen Einrichtungen

Stadtbücherei wieder in Betrieb. Besuche in Alten- und Pflegeheimen möglich.
STEYR. Seit 9. Dezember ist die städtische Bücherei an der Bahnhofstraße wieder geöffnet. Es gelten nun dieselben Regelungen wie vor der Schließung: Während des Besuches in der Stadtbücherei ist ein Mund–Nasen-Schutz zu tragen. Weil in den Räumlichkeiten nur eine gewisse Anzahl an Personen erlaubt ist, dienen Einkaufskörbe als Zählsystem. Diese befinden sich vor der Eingangstüre. Steht einmal kein Korb zur Verfügung, muss man warten, bis ein Kunde die Bücherei verlässt und wieder ein desinfizierter Korb herausgestellt wird. Das Einbahnsystem ermöglicht das Verlassen der Bibliothek über die Kollergasse.

Keine Mahngebühren, weiterhin Bücherbox

„Es ist uns ein Anliegen, in den ersten Öffnungstagen keinen zu großen Ansturm zu haben und unseren Kunden auch nach dem Lock-down eine optimale Abwicklung gewährleisten zu können“, erklärt Isabelle Janko von der städtischen Bücherei. Deshalb seien alle entliehenen Medien automatisch bis Jahresende verlängert worden.
Wer seine Bücher nur zurückgeben möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, dafür während der Öffnungszeiten die Bücherbox zu benützen.
Das Team der Stadtbücherei bittet um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und hofft auf die Unterstützung ihrer Kundinnen und Kunden.
Besuche im Stadtarchiv im Rathaus sind ab sofort nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07252/575-347 möglich.

Krippenausstellung im Palmenhaus

Im adaptierten Palmenhaus im Schlosspark warten ab morgen, 10. Dezember, etwa 200 Lamberg’sche Krippenfiguren sowie die große „Steyrer Krippe“ darauf, besichtigt zu werden. Die Öffnungszeiten sind: donnerstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr; am 24. Dezember bis 13 Uhr; am 25. und 26. 12. geschlossen; am 31. Dezember bis 13 Uhr; am 1. 1. geschlossen.

Besuche in Altenheimen wieder möglich

Ab 10. Dezember, sind Besuche bei Bewohnern der Altenheime Ennsleite und Münichholz wieder möglich. Allerdings gelten dabei zum Schutz der Seniorinnen und Senioren besondere Bestimmungen: Für jeden Bewohner und jede Bewohnerin ist jeweils ein Besucher pro Kalenderwoche erlaubt. Die Besuchszeit ist auf eine Stunde begrenzt – täglich zwischen 13.30 und 17 Uhr, der letzte Einlass ist um 16 Uhr möglich. Die Gäste müssen während ihres Besuches eine FFP2-Schutzmaske tragen.
Diese Besuchsregelung gilt vorerst bis 23. Dezember. Für Menschen mit Palliativ- und Hospizbegleitung gibt es nach wie vor Ausnahmen.
Der zuständige Stadtrat Michael Schodermayr appelliert an alle, die Angehörige in den Steyrer Altenheimen haben: „Benutzen Sie bitte weiterhin in erster Linie das Telefon, wenn Sie Bewohner unserer Alten- und Pflegeheime kontaktieren wollen. Die Gesundheit der Menschen, die in unseren Häusern leben, ist uns extrem wichtig, darum sollten persönliche Kontakte auf das Allernotwendigste eingeschränkt werden.“

Seniorenklubs bleiben geschlossen

Die fünf Seniorenklubs der Stadt Steyr bleiben bis auf weiteres geschlossen. Wann die beliebten Klubs im nächsten Jahr wieder öffnen können, wird rechtzeitig bekanntgegeben.

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