Exotischer Echsenfund in Wolfern
WOLFERN. Einen exotischen Echsenfund machte in den späten Mittagsstunden des 13. August Bewohner des Hauses Brucknerstraße 7. Im Garten vor dem Haus kroch eine sehr auffallend gezeichnete und offensichtlich exotische Echse herum. Das Reptil war, wie spätere Messungen ergaben, 28 Zentimeter lang und sehr schön gezeichnet.
Ein Bewohner des Hauses verständigte den Präsidenten der OÖ. Verbandes für Vivaristik und Ökologie, Konsulent Hans Esterbauer. Da er gerade verhindert war, gab er dem Anrufer genaue Ratschläge, wie er mit der Echse verfahren soll, bis er Zeit hat sich um das Reptil zu kümmern.
Esterbauer identifizierte den Fund später als ein Jungtier einer in Australien endemisch vorkommenden Bartagame, Pogona vitticeps. Bei uns werden sie gerne in Terrarien gehalten und vielfach nachgezüchtet, da in Australien ein striktes Exportverbot für Reptilien besteht. Im natürlichen Biotop erreicht die harmlose Echse eine Körperlänge von bis zu 60 Zentimeter. Diese Bartagamenart kommt in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vor. Ihr bevorzugter Lebensraum ist das trockene Innere des östlichen Australiens, vornehmlich Gras- und Strauchsavanne, aber auch lichte Wälder. Die Echse ist tagaktiv und lebt sowohl am Boden als auch an Bäumen und auf Sträuchern und ist eine außerordentlich geschickte Kletterin. Ihre natürliche Nahrung besteht aus allerlei Insekten und Pflanzen. Aber auch andere Reptilien und sogar kleinere Artgenossen kann eine Bartagame überwältigen
Völlig unklar ist, woher das gefundene Tier gekommen ist. Vermutlich ist die Bartagame aus einem Terrarium entwichen, wo sie wahrscheinlich illegal gehalten wurde oder man hat sich ihrer auf kriminelle Art durch widerrechtliches Aussetzen entledigt. Das Tier machte einen relativ fitten Eindruck, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie auch wirklich völlig gesund ist. Bei einer oberflächlichen Begutachtung konnte auch keinen Befall mit Exoparasiten feststellen.
Zurzeit befindet sich die Bartagame im Tierheim Steyr, wo sie auf ihren „Besitzer“ warten, wenn sie ihm entschlüpft ist. Sollte sich dieser nicht melden, da er die Schlange nicht gesetzeskonform hielt, wird sie nach der gesetzlich vorgeschriebenen Verweildauer an einen seriösen Reptilienpfleger abgegeben.
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