„Hauteng“ als Trend? Konfliktpotenzial zwischen Rennradfahrern & Autolenkern

Zu Trainingszwecken darf man nebeneinander fahren. | Foto: EXPA/ JFK
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  • Zu Trainingszwecken darf man nebeneinander fahren.
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BEZIRK. Eine aktuelle Befragung des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) zeigt, dass es zwischen Rennradfahrern und Autolenkern immer wieder Konfliktpunkte und Missverständnisse gibt. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 150cm können das Risiko schwerer Unfälle reduzieren.

Ausreichend Seitenabstand

Was der Rennradfahrer darf, darf der „Durchschnittstreter“ schon lange nicht: Nur wenige Auto- und Radfahrer wissen ausreichend Bescheid. Denn: Rennradfahrer dürfen zu Trainingszwecken nebeneinander fahren. „Als Radfahrer bist du immer der Blöde“, sind sich die Reichraminger Gerhard Hrinkow und Hannes Brandecker einig. Die beiden drehen häufig ihre Trainingsrunden und betonen: „Es vergeht kaum eine Ausfahrt, auf der nichts passiert, oder du nicht zumindest einen Stinkefinger siehst.“

„Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte“

Dass Radfahrer so wahrgenommen werden sollten, wie man selbst auch behandelt werden möchte, sei am wichtigsten, findet Manfred Garstenauer vom Bezirkspolizeikommando Steyr-Land. „Autofahrer sollten sich in Geduld üben. Aber auf beiden Seiten gilt: Das, was mir zusteht, kann ich nicht immer auf Muss einfordern“, versucht Garstenauer an Verkehrsteilnehmer zu appellieren. „Fakt ist, es bringt niemanden etwas, wenn jemand verletzt wird. Rücksicht nehmen, Hausverstand und Hirn einschalten ist das Wichtigste“, so Garstenauer.

Radlobby Steyr

Peter Czermak lud am Steyrer Mobilitätstag, am Samstag, 22. September, mit der Radlobby Steyr zum „Gehzeug- und Radlerumzug“. Das ist damit gemeint: Das Gehzeug ist eine Erfindung von Verkehrsplaner Hermann Knoflacher. Ein Holzrahmen in der Größe eines Autos, der von einem Fußgänger getragen wird. „Mit dem Gehzeugumzug wird der große Platzbedarf von Autos in der Stadt verdeutlicht und ein Vorrang für Fußgänger und Fahrradverkehr im Innenstadtbereich gefordert“, erklärt Czermak.

Radverkehr in der Innenstadt

Die Bundesregierung habe die Verdoppelung des Radverkehrs in Österreich als klares Ziel definiert. „In Steyr ist hier noch großer Nachholbedarf. Besonders bei den Brücken als Zugang zum Stadtzentrum besteht großer Verbesserungsbedarf, um die Rad-Zugänglichkeit zu erhöhen und gefährliche Konfliktstellen für Radfahrer zu entschärfen“, so der leidenschaftliche Radfahrer. Grundsätzlich wären die Bedingungen für das Radfahren in Steyr nicht schlecht – man müsse aber bereit sein, mancherorts Umwege in Kauf zu nehmen: „Der Radfahrer wird dort alleine gelassen, wo er nicht aus kann. In Salzburg oder Vorarlberg ist die Fahrradnutzung dreimal so hoch wie bei uns. Leider ist es bei uns noch nicht Usus, dass man mit dem Rad unterwegs ist“, so Czermak abschließend.

Mehr zum Tehma

Laut Straßenverkehrsordnung(StVO) 1960 gelten für Radfahrer folgende Regeln:

• Ist eine Radfahranlage vorhanden, ist diese zu benützen. Ausnahme: Rennradfahrer dürfen beiTrainingsfahrten nebeneinander fahren, sofern der rechte Fahrstreifen nicht überschritten wird.
• Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h.
• Fahrräder mit Anhänger und mehrspurige Räder, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie Fahrer bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern können die Radfahranlage benützen.
• Von Radfahrern nicht befahren werden dürfen: Gehsteige, Gehwege (für Fußgänger bestimmter Teil eines getrennten Geh- und Radweges), Autobahn und Autostraße.

Mehr dazu im Rechtsinformationssystem (RIS) auf www.ris.bka.gv.at

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