Unbeteiligte Frau lebensgefährlich verletzt
Jugendlicher auf Crashtour durch Steyr

Foto: FOTOKERSCHI.AT / MADER
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Ein 18-jähriger aus Steyr war heute vormittag auf Crashtour durch die Innenstadt. Dabei verletzte er einen Mann schwer und eine Frau lebensbedrohlich, touchierte mehrere Autos und missachtete sämtliche Verkehrsregeln. 

STEYR. Heute vormittag, am 4. August, gegen 10 Uhr war ein 18-jähriger Autofahrer aus Steyr auf der Haratzmüller Straße stadteinwärts unterwegs. Zeugen gaben an, dass der Bursche viel zu schnell fuhr. 

Er überholte eine Autokolonne auf der Spur des Gegenverkehrs und krachte dabei gegen einen entgegenkommenden Lastwagen. Der LKW-Fahrer reagierte schnell und konnte zumindest einen Frontalcrash verhindern. 

Der 18-Jährige raste weiter und touchierte auch ein Fahrzeug, dass er gerade überholte. Er fuhr in den Kreisverkehr Rederbrücke ein und krachte dort mit dem Auto eines 46-jährigen Mannes aus Amstetten zusammen. 

Durch die Wucht des Aufpralles wurde das Fahrzeug des 46-Jährigen gegen ein  Haus katapultiert, sodass die Hauswand teilweise eingerissen wurde. Der 46-jährige Lenker wurde schwer verletzt. Seine 44-jährige Ehegattin am Beifahrersitz erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit dem Rettungshubschrauber in den Neuromed Campus geflogen. Beide mussten zuvor von der Feuerwehr aus dem demolierten Fahrzeug geborgen werden.

Der 18-Jährige erlitt bei dem Unfall ebenfalls Verletzungen. "Noch während der Bergung und Versorgung der Verletzten begann der Jugendliche zu randalieren und tätlich gegen Polizei und Rettung vorzugehen. Er konnte nicht beruhigt werden und flüchtete plötzlich zu Fuß auf der Haratzmüller Straße in Richtung stadtauswärts", heißt es im Polizeibericht.

Nach kurzer Flucht konnte er von den Beamten eingeholt werden, auf die er sofort mit den Fäusten einschlug. Nur durch den Einsatz von Pfefferspray konnten die Beamten ihn bändigen. Der junge Mann wurde anschließend mit einem zweiten Hubschrauber in das Ukh Linz geflogen.

Durch die Staatsanwaltschaft Steyr wurde die Beschlagnahme des im Krankenhaus abgenommenen Blutes angeordnet. Ein Alkotest war nicht möglich.

Foto: FOTOKERSCHI.AT / MADER
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