"Können Schnee nicht schmelzen"
Kälte, Eis und Schnee sorgen gerade dafür, dass die Winterdienstmitarbeiter im Dauereinsatz sind.
BEZIRK. 45 Mitarbeiter sind im Winterdienst in Steyr-Stadt im Einsatz. Mit zehn Großfahrzeugen, acht Kleinfahrzeugen für Gehwege und sieben angemieteten Traktoren inklusive Fahrern wird in Steyr-Stadt dem Schnee der Kampf angesagt. "Wir arbeiten grundsätzlich im Dreischicht-Betrieb. Es ist rund um die Uhr jemand da", erklärt Romuald Teichmann, stellvertretender Geschäftsführer der Kommunalbetriebe Steyr. Im Internet werden sämtliche Wetterseiten beobachtet, um gerüstet zu sein. "Ein Teil der Mannschaft ist vor Ort. Die anderen werden nach Bedarf in Bereitschaft versetzt." Die Zuständigkeit des Winterdienstes der Kommunalbetriebe ist auf Steyr beschränkt. "Wir fahren von Ortstafel zu Ortstafel".
Reihenfolge genau festgelegt
240 Kilometer Straßennetz sind abzudecken. Zusätzlich werden auch Gehwege im Stadtgebiet gesäubert. Welche Straße als erstes geräumt wird, ist genau festgelegt. "Die Straßen sind nach Kategorien eingeteilt. Zuerst werden Hauptverkehrswege, Bergstücke und Buslinien geräumt. Da gibt es genaue Richtlinien", so Teichmann. Beschwerden gibt es laut Teichmann nur wenige. "Es kommt vor, dass jemand anruft, weil seine Einfahrt vom Schneepflug wieder mit Schnee zugeschüttet wurde. Wir können aber den Schnee auch nicht schmelzen lassen im Vorbeifahren. Aber je mehr Schnee fällt, desto weniger Beschwerden gibt es". In einem durchschnittlichen Winter liegt der Verbrauch an Streusalz bei rund 1200 Tonnen. Zusätzlich werden 700 bis 800 Tonnen Split gestreut.
Höherer Salzverbrauch
In St. Ulrich sorgen vier Traktoren mit Schneepflug und Streugerät sowie zwei Gehsteigtraktoren für schneefreie Straßen. "Die vier Schneepflüge sind an den Maschinenring vergeben", sagt Bauhofleiter Andreas Stöllnberger. Die Räumung der Gehsteige wird von zwei Bauhofmitarbeitern übernommen. "Der eine Gehsteigtraktor fährt in Kleinraming. Der andere in St. Ulrich." Dienstbeginn ist cirka um fünf Uhr früh. "Die Gehsteigtraktoren sind je nach Witterung den ganzen Tag unterwegs." Das Einsatzgebiet ist groß und reicht bis Ebersegg. Auch Güterwege werden geräumt. Insgesamt 80 Straßenkilometer sind vom Schnee zu befreien. Im Durchschnitt werden zwischen 60 und 70 Tonnen Salz verbraucht. "Heuer fahren wir relativ oft mit Salz, weil unter Tags tauts und in der Nacht gefrierts wieder", so Stöllnberger. Beschwerden gibt es nur wenige. "Eine Tour dauert zwischen fünf und sechs Stunden. Wir können nicht überall sein".
Frühwarnmessstellen
23 Mitarbeiter von den 44 sind bei der Straßenmeisterei Steyr für den Winterdienst eingeteilt. "Wir haben fünf eigene Fahrzeuge und drei Fremdfahrzeuge im Einsatz", sagt Dienststellenleiter Reinhard Resch. Zuständig ist die Straßenmeisterei für Bundes- und Landesstraßen, wie beispielsweise die B309, die B122 von Sierning nach Bad Hall oder die Landesstraße von Steyr nach Wolfern. "Wir betreuen insgesamt 206 Straßenkilometer." Rund um die Uhr ist die Straßenmeisterei Steyr besetzt. "Der Winterdienstkoordinator gibt den Einsatzbefehl", so Resch. Neben den Wetterprognosen bekommt die Straßenmeisterei auch Daten wie Fahrbahntemperatur oder -beschaffenheit von Frühwarnmessstellen die mit Kameras bestückt sind. "Bis jetzt haben wir 1000 Tonnen Streusalz gestreut. Diese Menge haben wir den ganzen letzten Winter verbraucht", sagt Resch.
Winterdienst
Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer von bebauten Liegenschaften im Ortsgebiet verpflichtet, öffentliche Gehsteige und Gehwege oder den Straßenrand in einer Breite von einem Meter entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu säubern und bei Glätte zu bestreuen.
Die Vernachlässigung dieser Pflicht ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu € 726,- bestraft werden. Außerdem kann es auch zur Haftung für Schäden kommen, wenn zum Beispiel Passanten wegen der mangelnden Streuung zu Sturz kommen und sich verletzen.
Grundeigentümer, die sich nicht persönlich um den Winterdienst kümmern können oder wollen, können ihre Verpflichtung durch Beauftragung an dritte Personen wie beispielsweise Mieter, Hausbesorger oder Dienstleistungsunternehmen übertragen.
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