Tötung einer Escort Dame
Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten

Das Gericht verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. | Foto: Mader
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Die Geschworenen erkannten mit sieben zu einer Stimme den 36-Jährigen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

STEYR. Heute wurde ein Urteil im Prozess am Landesgericht Steyr gegen jenen Mann gefällt, der im September 2022 ein Callgirl in seiner Wohnung zuerst geschlagen und dann getötet haben soll. Dem Angeklagten wurde das Verbrechen des Mordes und das Vergehen der Störung der Totenruhe zur Last gelegt. Er soll die Frau getötet haben, indem er ihr zahlreiche wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzte und sie im Halsbereich würgte bzw. drosselte, wodurch sie infolge des Einatmens von Blut und Erbrochenem durch Sauerstoffmangel verstarb. Danach soll er den Leichnam der Frau misshandelt haben, indem er an diesem den vaginalen und analen Geschlechtsverkehr vollzog, einen Gegenstand oder die Faust in den After einführte und ihm Bisswunden im Vaginal-, Gesäß- und Brustbereich zufügte.

Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet

Nachdem die Geschworenenbank den Angeklagten in ihrem Wahrspruch mit 7 zu 1 Stimmen des Verbrechens des Mordes erkannten und das Vorliegen einer Zurechungsunfähigkeit von dem Mann, einer Notwehrsituation mit 8 zu 0 Stimmen verneinten verhängte das Geschworenengericht über den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im Anklagepunkt Störung der Totenruhe sprachen die Geschworenen den Angeklagten frei. 
Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Verurteilten, erschwerend die Tatbegehung unter Einsatz eines hohen Ausmaßes an Gewalt sowie das mit der bestialischen Vorgehensweise einhergehende Martyrium des Opfers.
Der Verteidiger des Angeklagten meldete unmittelbar nach der Verhandlung die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Strafberufung an.  Der öffentliche Ankläger erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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