Aufhebung der alleinigen Obsorge der Mutter bei ledigen Kindern durch den VFGH ein Meilenstein im Familienrecht.

Linz – (OTS) Mit der heutigen Aufhebung des §166 ABGB, wonach bei unehelichen Kindern alleine die Mutter mit der Obsorge betraut werden soll, setzt der VFGH einen Meilenstein der als erster wichtiger Schritt zu einem modernen Familienrecht zu sehen ist.

Nun liegt es an der Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), zügig die Rahmenbedienungen zu schaffen, die es Vätern als auch Müttern künftig ermöglichen trotz Trennung gleichwertig, auf Augenhöhe ihre Kinder zu betreuen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen wie die Einführung der Doppelresidenz als zu bevorzugendes Betreuungsmodell, der Wegfall des hauptsächlichen Aufenthalts, eine Reform des Unterhaltsrechts und eine Aufteilung der Wegekosten auf beide Elternteile sind nur als einige wichtige Maßnahmen zu nennen.

Ein vollständiger Maßnahmenkatalog zur Reform des Familienrechts wurde bereits vom Verein vaterverbot.at in Form einer Bürgerinitiative eingebracht, nun liegt es an den Regierungspartein die dringend notwendigen Reformen voran zu treiben.

Bürgerinitiative vaterverbot.at:

www.vaterverbot.at/buergerinitiative.html

www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00041/index.shtml

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