Deloitte Oberösterreich
Jahr 2020 bietet für Privatpersonen viele Absetzmöglichkeiten

Geschäftsführer von Deloitte in Steyr, Clemens Klinglmair, gemeinsam mit Christina Viehaus.  | Foto: Deloitte
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Sich vor Jahreswechsel mit Steuern zu befassen lohnt sich, wissen Experten von Deloitte in Steyr.

STEYR & STEYR-LAND. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um steuerliche Angelegenheiten zu klären und sich Vorteile zu sichern. Deloitte Oberösterreich bietet eine Übersicht, wie Privatpersonen vor Jahresende Steuern sparen können. „Vor allem im Bereich Homeoffice gibt es jetzt viele Absetzmöglichkeiten“, betont Clemens Klinglmair, Geschäftsführer von Deloitte in Steyr.

Wissenswertes rund ums Home Office

Heuer ist die Absetzbarkeit der Ausgaben für das Home Office so interessant wie noch nie. Ausgaben für die Anschaffung von Gegenständen, die überwiegend beruflich genutzt werden, können Privatpersonen als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dies betrifft in der Regel die Anschaffungskosten für Computer oder Laptop, Maus, Drucker, Webcams, EDV-Ausstattung sowie sonstiges Büromaterial. „Betragen die Anschaffungskosten von derartigen abnutzbaren Gegenständen mehr als 800 Euro, dürfen diese nur über ihre Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden“, weiß Klinglmair.

Berufliche & private Nutzung

„Wenn Gegenstände sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, kann nur der beruflich genutzte Anteil der Ausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Kosten von Internet- und Telefonanschluss. Durch das verstärkte Home Office hat hier der berufliche Anteil in diesem Jahr mit Sicherheit bei vielen zugenommen“, erklärt Christina Viehaus, Steuerberaterin bei Deloitte in Steyr.
Auch jemandem finanziell Gutes zu tun, kann Steuervorteile mit sich bringen: Spenden an begünstigte Organisationen können bis zu einer Höhe von maximal 10 % der Jahreseinkünfte abgesetzt werden. „Der Empfänger muss eingegangene Spenden beim Finanzamt melden, damit der Spender die Absetzbarkeit geltend machen kann. Letzterer sollte die personenbezogenen Daten kontrollieren, die der Organisation vorliegen“, so Klinglmair.

Heuer letztmalig absetzbar

Ausgaben, die vor 2016 abgeschlossene Personenversicherungen wie private Kranken- oder Unfallversicherungen betreffen, können heuer noch abgesetzt werden. Dasselbe gilt für Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung, insofern der Vertrag bereits vor 2016 abgeschlossen wurde.

Studien-, Kursgebühren, Fachliteratur & Reisen

Ebenfalls absetzbar sind Ausbildungs- und Umschulungskosten. Hier fallen Studien-, Kursgebühren, Fachliteratur sowie Reisekosten hinein. Für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag in der Höhe von 110 Euro. Christina Viehaus: „Das gilt nur, wenn sich innerhalb des Einzugsbereiches keine vergleichbare Ausbildung findet.“

Krankheits- & Pflegekosten

Sowohl Krankheits- als auch Pflegekosten können zum Teil als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dafür müssen sie allerdings den einkommensabhängigen Selbstbehalt zwischen sechs und zwölf Prozent übersteigen. „Wenn 2020 hohe Krankheitskosten aufgekommen sind, lohnt sich eventuell eine Behandlung vor Jahreswechsel. Möglicherweise lassen sich die Gesamtkosten steuerlich verwerten“, rät Klinglmair. „Personen mit Diabetes, Tuberkulose, Leber- oder Nierenleiden können dank eines monatlichen Pauschalbetrags die Diätverpflegung decken.“
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