Drogenhandel im Gefängnis brachte Strafen
STEYR. Im Prozess um den Handel mit Drogen in der Justizanstalt Garsten gab es am Donnerstag Nachmittag, 21. Jänner, im Landesgericht Steyr drei Schuld- und sechs Freisprüche. Diese sind nicht rechtskräftig.
Der nun Verurteilten, einer ehemaligen Beamtin der Justizanstalt Garsten, wurde vorgeworfen, 800 Gramm Cannabisharz, 200 Gramm Speed, zehn Gramm Kokain sowie Crystal Meth, Ecstasy-Tabletten und 14 Handys samt Simkarten in die Justizanstalt eingeschleust zu haben. Ihr derzeit suspendierter Ex-Kollege, der freigesprochen wurde, sollte Häftlingen 125 Tabletten Subutex, 150 Gramm Cannabisharz sowie ebenfalls mehrere Mobiltelefone verschafft haben.
Die Frau gab vor dem Richter zu, einem Gefangenen acht bis zehn Handys und 180 bis 200 Gramm Cannabis gebracht zu haben. „Aus Blödheit und Blindheit“ und weil sie sich in den wegen Mordes einsitzenden Mann verliebt habe. Als er immer mehr – u.a. auch Heroin – verlangte, habe sie die Liebes- und Geschäftsbeziehung schließlich abgebrochen.
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