Luchs-Abschuss: Geldstrafe für Jäger
STEYR. Ein 65-jähriger Jäger wurde am Landesgericht Steyr wegen der Tötung eines Luchses aus dem Nationalpark Kalkalpen zu einer Strafe von 11.160 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er dem Schutzgebiet einen Schadensbetrag von 12.101 Euro zahlen. Seine Ehefrau wurde wegen des gleichen Deliktes bereits verurteil.
Zwei Mitangeklagte - ein Präparator und ein Fleischhauer – die unter anderem wegen falscher Zeugenaussage auf der Anklagebank saßen, bekamen ebenfalls Geldstrafen in Höhe von 4.320 bzw. 2.160 Euro.
Die Angeklagten meldeten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe sowie gegen den Privatbeteiligtenausspruch („volle Berufung“) am. Der öffentliche Ankläger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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