Wasserableitungen
Noch ist lange nichts vom Tisch

RA Dr. Simon Gleirscher aus Neustift vertritt im Verfahren ÖAV, DAV und Umweltdachverband. | Foto: Kainz
  • RA Dr. Simon Gleirscher aus Neustift vertritt im Verfahren ÖAV, DAV und Umweltdachverband.
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Die geplante Ableitung mehrerer Bäche in Richtung Speicherkraftwerk Kühtai macht vielen Stubaiern große Sorgen. Eine VwGH-Entscheidung fiel nun zugunsten der Gegnerschaft aus. Das TIWAG-Projekt wird deswegen aber nicht gestoppt.

NEUSTIFT (tk). Für alle Beschwerdeführer gegen das KW Kühtai gab es kurz vor Weihnachten gute Nachrichten: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nämlich das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und ist damit der Argumentation des Alpenvereins, des Umweltdachverbands und der Gemeinde Neustift im Stubaital gefolgt!

Neustifter Rechtsanwalt mittendrin

Die Revision für ÖAV, DAV und Umweltdachverband hat der Neustifter Rechtsanwalt Dr. Simon Gleirscher erhoben. Der 32-Jährige ist seit Sommer 2017 mit dem Fall betraut und freut sich natürlich über den Etappensieg. Zum jüngsten Urteil schickt er dennoch voraus: "Grundsätzlich befürwortet der Alpenverein die Nutzung erneuerbarer Energien und will sicher nichts auf Biegen und Brechen verhindern."

Urteil mit Signalwirkung

Trotzdem gehöre ein Vorhaben dieser Größenordnung eingehend geprüft, so Gleirscher: "Dazu verpflichtet schon das Gesetz. Und hier hat sich nun eben gezeigt, dass für die Bewilligungsfähigkeit integrale Auflagen zu wirksamen Ausgleichsmaßnahmen fehlen bzw. zu unbestimmt sind, um die massiven und teils irreversiblen Umweltauswirkungen so gut wie möglich abzufedern. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich über diese Frage etwas drübergeschwindelt. Man muss es so sagen." Laut jüngstem VwGH-Erkenntnis ist das Projekt KW Kühtai vor allem deshalb (vorerst) nicht genehmigungsfähig.


"Projekt derzeit nur aufgeschoben"

Aber was bedeutet das jetzt für das Stubaital? Ist davon auszugehen, dass das Projekt gestoppt wird und die Ableitung weiterer Stubaier Wässer damit vom Tisch ist – so, wie es sich große Teile der Bevölkerung, die Gemeinde Neustift (vertreten durch RA Sallinger) und der TVB Stubai erhoffen würden? "Durch die vorliegende Entscheidung ist die Umsetzung des Projektes vorerst nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben", sagt der seit 1.1.2019 in der Kanzlei König-Ermacora-Klotz&Partner tätige Rechtsanwalt dazu. Vielmehr sei die TIWAG nun gefordert, nachzubessern, sprich diverse Kompensationsmaßnahmen sorgfältig abzuarbeiten. Dann wird das Verfahren in eine neue Runde gehen bzw. auf dieser Grundlage eine neue Entscheidung zu treffen sein.

TIWAG: "Wichtiges Klimaschutzprojekt"

Die TIWAG geht indessen fest davon aus, dass eine Lösung gefunden wird, wie Vorstandsdirektor Johann Herdina gegenüber dem Bezirksblatt wissen lässt: „Die TIWAG hat sich die Flächen für die zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen bereits vertraglich gesichert und wird diese Flächen nach Aufforderung durch das Bundesverwaltungsgericht dort bekanntgeben."

Kostenerhöhung

Selbstverständlich käme es durch diese "zusätzliche, bedauerliche Verfahrensschleife" zu einer Verzögerung, die seitens TIWAG nicht beeinflusst und auch schwer abgeschätzt werden kann, prognostiziert Herdina allein schon inflationsbedingt eine Kostenerhöhung. Die weitere Vorgangsweise steckt der Vorstandsdirektor wie folgt ab: "Die TIWAG wird die bereits laufenden intensiven Vorbereitungsarbeiten weiterführen, damit nach Vorliegen des rechtskräftigen Bescheides umgehend mit der Umsetzung dieses wichtigen Klimaschutzprojektes zur Absicherung der zukünftigen Stromversorgung begonnen werden kann.“

Weiterführende Links: https://www.meinbezirk.at/tag/sellrain-silz

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