Neustift
Sexueller Missbrauch in SHS: Berufungsurteil eingelangt – UPDATE

Die ehemalige Skihauptschule in Neustift. | Foto: Ranalter
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UPDATE: Der Strafberufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde teilweise stattgegeben. Der Mann wurde zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Über die Berufung gegen die Höhe der verhängten Strafe fand am 26. Feber beim Oberlandesgericht Innsbruck nun noch eine öffentliche, mündliche Verhandlung statt. Dabei wurde das zuletzt verhängte Strafmaß ebenfalls bestätigt: Zehn Monate muss der vormalige Lehrer, Trainer und Direktor der Schule jetzt also unbedingt in Haft, zwanzig weitere Monate sind bedingt ausgesetzt. Außerdem wurden dem Opfer auch vom OLG 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Schöffensenats vom Vorjahr.
Nachgesehen wurde dem 60-Jährigen jedoch der Amtsverlust bedingt auf drei Jahre. Salopp ausgedrückt wurde ihm damit der Pensionsverlust erspart. Die genaue Begründung des Urteils erfolgt in den nächsten Wochen schriftlich. Die Verteidigung kündigte derweil aber bereits an, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen zu wollen.

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NEUSTIFT. Urteil gegen angeklagten Pädagogen nach Berufung vollinhaltlich bestätigt und jetzt auch rechtskräftig.

Nach den Vorfällen in den 1990er Jahren im Internat der Skihauptschule Neustift wurde der ehemalige Pädagoge im März vergangenen Jahres zu 30 Monaten Haft – zehn davon unbedingt – verurteilt. Zwar stritt der Mann bis zuletzt jede Schuld ab, die Schilderungen des Opfers waren laut Gericht aber "schlüssig und glaubhaft". Im Dezember 2019 wies der Oberste Gerichtshof nun die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengericht zurück.

Weitere Verhandlung zu Strafhöhe

"Das heißt: Der Schuldspruch gegen den Angeklagten ist aufgrund dieser Entscheidung des Höchstgerichts rechtskräftig, das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck ist also vollinhaltlich bestätigt worden", erklärt Klaus Jennewein, Leiter der Medienstelle beim Landesgericht Innsbruck. Offen ist laut Jennewein noch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck über die Berufung gegen die Höhe der verhängten Strafe. Dazu findet am 26. Februar beim Oberlandesgericht Innsbruck eine öffentliche, mündliche Verhandlung statt.

"An rechtsstaatliches Verfahren gebunden"

So lange behält sich auch die Bildungsdirektion Tirol, wo der Mann im behördlichen Innendienst tätig ist, weitere Maßnahmen vor. "Der Bildungsdirektion für Tirol liegt in dieser Angelegenheit noch keine endgültige Entscheidung des Gerichts vor. Die Bildungsdirektion muss, bevor sie weitere dienstrechtliche Schritte setzen kann, diese Entscheidung abwarten. Daher kann derzeit über die Konsequenzen noch keine Auskunft erteilt werden", lässt Paul Gappmaier wissen. Der Bildungsdirektor ruft außerdem noch einmal in Erinnerung, dass "der Landesschulrat für Tirol, der bis zur Einrichtung der Bildungsdirektion mit 1. Jänner 2019 zuständige Behörde war, unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gehandelt, eine Suspendierung verfügt und die Sache an die Justiz weitergegeben hat".

Die Vorgeschichte

Wie berichtet soll der Mann von Anfang 1996 bis Frühsommer 1998 eine damals 11- bis 13-Jährige im Zuge von Massagen intensiv im Brust- und Genitalbereich betastet haben. Er musste sich deshalb wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verantworten. Die Betroffene ist aufgrund der Vorkommnisse noch immer in medizinischer Behandlung. Laut Staatsanwaltschaft waren die Taten durch diese schwere gesundheitliche Schädigung noch nicht verjährt.
www.meinbezirk.at

Die ehemalige Skihauptschule in Neustift. | Foto: Ranalter
Eine Berufungsverhandlung zur Höhe der Strafe steht noch aus – sie findet am 26. Februar statt. | Foto: MEV
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