Bausperre
Steinach zieht Notbremse bei gewerblichen Bauträgern

Bis zu einer Bauplatzhöchstgröße von 600 m2 mit bis zu drei Wohneinheiten zu je maximal 150 m2 Wohnnutzfläche und bis zu zwei Obergeschossen braucht es weiterhin keinen Bebauungsplan. Für alles, was darüber liegt, schon! | Foto: Kainz
  • Bis zu einer Bauplatzhöchstgröße von 600 m2 mit bis zu drei Wohneinheiten zu je maximal 150 m2 Wohnnutzfläche und bis zu zwei Obergeschossen braucht es weiterhin keinen Bebauungsplan. Für alles, was darüber liegt, schon!
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Mit massiven Einschränkungen gewerblicher Bauträger soll ein Infrastruktur-Kollaps in Steinach verhindert werden. Die Verordnung gilt vorerst für drei Jahre.

STEINACH/FULPMES. Versiegelung von Freiflächen, Verlust des Dorfcharakters, nicht mehr finanzierbarer Wohnraum und Infrastruktur – viele Gemeinden kämpfen mit denselben Problemen. So auch Steinach. Auch hier wurde in den vergangenen Jahren schier unkontrolliert Wohnbau errichtet, zumeist für den freien Markt. Größeren Bauvorhaben gewerblicher Bauträger wird jetzt aber ein Riegel vorgeschoben. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung kurz vor Weihnachten nämlich einstimmig eine Bausperre erlassen. Wichtig ist dazu vorauszuschicken, dass diese den "normalen Häuslbauer" nicht betrifft! (Mehr dazu weiter unten.) Die Bausperre wird im Jänner in Kraft treten und ist vorerst auf drei Jahre ausgelegt. Danach soll neu evaluiert werden.

Warum der drastische Schritt?

Bgm. Florian Riedl nennt zwei Hauptgründe für die weitreichende Maßnahme: "Erstens kommen wir mit den Infrastruktureinrichtungen nicht nach. Der Kindergarten zum Beispiel wurde erst vor fünf Jahren gebaut und wird schon in zwei Jahren wieder an seine räumlichen Grenzen stoßen. Das selbe wollen wir beim anstehenden Neubau der Volksschule nicht auch haben. Da wollen wir jetzt Luft rausnehmen. Der zweite markante Grund ist, dass die Grundstücks- und Wohnungspreise in Steinach im Vergleich zum Rest von Tirol überproportional gestiegen sind. Das hat auch damit zu tun, dass leider wenig gemeinnütziger Wohnbau realisiert wurde."

Was gilt bald?

Die neue Verordnung gilt für alle Bauherren, wobei Riedl an dieser Stelle nochmal sehr wichtig ist zu betonen, dass "private Wohnbauten zulässig bleiben": "Ein- und Mehrfamilienhäuser sind weiterhin durchaus möglich, nur die großen Anlagen sind vorläufig auf Eis gelegt." Im Detail sieht das so aus: Wenn das Grundstück mehr als 600 m2 aufweist, braucht es einen Bebauungsplan und somit die Zustimmung der Gemeinde. Damit erhöhen sich die Möglichkeiten regulierend einzugreifen– und zwar sowohl bei unbebauten Grundstücken als auch bei Neu-, Zu- und Umbauten bereits bebauter Grundflächen. Selbiges gilt, wenn die geplante Bebauung mehr als zwei Obergeschosse oder mehr als drei Wohneinheiten zu je 150 m2 Wohnnutzfläche und eine Bebauungsdichte von mehr als 0,40 aufweist – auch dann ist künftig ein Bebauungsplan nötig. Alles was darunter liegt, bedarf weiterhin keines Bebauungsplans.

Auch Fulpmes verfolgt Thema Bausperre

Am Rande erwähnt, ist auch Fulpmes gerade dabei, sich die Option einer Bausperre näher anzuschauen. Bekanntlich wurden in den vergangenen Jahren auch in der Stubaier Gemeinde exorbitant viele große Wohnbauprojekte verwirklicht – jedoch waren diese ebenfalls sehr selten von der gemeinnützigen Sorte.
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