Fulpmes
Zur Kritik am Wohnungsmarkt

Vizebgm. Hans Deutschmann ist Wohnungsausschussobmann in der Marktgemeinde und mit der Bautätigkeit auch nicht immer einverstanden. | Foto: Kainz
2Bilder
  • Vizebgm. Hans Deutschmann ist Wohnungsausschussobmann in der Marktgemeinde und mit der Bautätigkeit auch nicht immer einverstanden.
  • Foto: Kainz
  • hochgeladen von Tamara Kainz

Viele Fulpmer haben das Gefühl, in Fulpmes wird am Bedarf vorbei gebaut. Genehmigt der Gemeinderat wirklich ohne Plan und Ziel?

FULPMES. Die Redaktion erreichen immer wieder Schreiben entnervter Bürger: Zwar werden in Fulpmes seit Jahren an allen Ecken und Enden Wohnkomplexe gebaut, um Projekte für leistbares Wohnen geht es dabei aber seltener. Oft sind es private Investoren, die hinter den Bauvorhaben stehen. Sie rufen Quadratmeterpreise von durchwegs rund 6000 Euro auf – unerschwinglich für viele Einheimische. Während die einen deshalb mit dem Gedanken spielen, abzuwandern, verzeichnet die Marktgemeinde andererseits doch einen Zuzug, der weit höher ist, als jener in den Nachbargemeinden. Das wiederum fordert die Infrastruktur des Dorfes massiv heraus. Wohnungsausschussobmann Vizebgm. Hans Deutschmann im Interview.

Erklärung und Konklusio

BEZIRKSBLATT: Herr Deutschmann, stimmt es, dass der Anteil an sozialem Wohnbau im Verhältnis zum Wohnbau am freien Markt verschwindend ist?
Deutschmann:
Verschwindend sicher nicht. Die Gemeinde bemüht sich regelmäßig, leistbaren Wohnraum für Fulpmer zu schaffen. Das gelingt uns wie jüngst bei Kofler und Wiltinger oder bald im Himmelreich auch. Was aber schon stimmt ist, dass wir ein Problem mit frei finanzierten Wohnbauprojekten und damit mit Anlegerwohnungen haben.

Warum sprießen die in Fulpmes derart aus dem Boden?
Fulpmes ist eine Speckgürtelgemeinde und als Wohnort attraktiv. Hinzu kommt, dass die Gemeinde zum Teil keinen Einfluss auf die Bauprojekte hat. Wird von der Gemeinde nichts gebraucht, können wir auch nichts mitbestimmen. Das war beispielsweise beim ehemaligen Gasthaus Hofer so. Die passende Widmung war drauf und das bestehende Haus wurde umgebaut. Da sind uns die Hände gebunden. Dann gibt es Fälle, wo man Kompromisse eingeht. Am unteren Dorfplatz etwa, kam ein Schandfleck weg und in Ruetzbach konnte ein Betrieb ins Gewerbegebiet ausgesiedelt werden. Das war im öffentlichen Interesse. Andere Projekte wie jenes in der Medrazerstraße sind politisch hart umstritten. Letztlich stimmte eine knappe Mehrheit für die Realisierung – unsere Liste konnte sich hier nicht durchsetzen. Ich möchte dazu aber schon betonen, dass der Gemeinderat auch einige Wohnblöcke verhindert hat. Einige! Das sieht natürlich niemand.

Im Rahmen der Gesetze tut man also, was man kann, um das wilde Treiben am Fulpmer Wohnungsmarkt im Zaum zu halten?
Ja, wobei ich zugebe, dass wir auch Fehler gemacht und nicht früh genug reagiert haben. Aber wir legen nach! Auf meine Initiative hin haben wir im Sommer eine Klausur abgehalten. Als Ergebnis haben wir uns darauf geeinigt, die Vertragsraumordnung (mehr dazu im nächsten Absatz) rigoros anzuwenden. Das wird jetzt auch getan, um es Spekulanten schwerer zu machen. Meine Fraktion und im speziellen ich haben uns das Thema Wohnbau sehr wohl auf die Fahnen geheftet. Ich werde weiterhin darauf pochen, dass Fulpmes kein Vorort von Innsbruck mit 6000 Einwohnern wird. Das Wachstum muss gebremst werden, ansonsten geht unsere gesamte Identität verloren.

Zur Sache

Die "Vertragsraumordnung" ist eine Klausel in der Tiroler Raumordnung, die es den Gemeinden ermöglicht, bei der Nutzung und Bebauung von Grundstücken ein Wörtchen mitzureden. Die Gemeinden können mit Grundeigentümern Verträge abschließen und genaue Kriterien für die Verwendung von Grundstücken festlegen. In einem solchen Vertrag kann geregelt werden, bis wann ein Grundstück bebaut oder wie es benutzt werden muss. Der Grundeigentümer kann auch dazu verpflichtet werden, einen Teil oder das ganze Grundstück an die Gemeinde zu einem angemessenen Entgelt abzutreten. Dieser Grund kann dann auch für geförderten Wohnbau oder öffentliche Infrastruktur verwendet werden. So ist es möglich, dass die Gemeinde Gründe unter dem marktüblichen Preis bekommt und ihn für leistbaren Wohnraum nützen kann. Abgesichert werden solche Verträge unter anderem mit Konventionalstrafen oder mit Vorkaufsrechten. Mit der Vertragsraumordnung sollen die Gemeinden die Ziele der örtlichen Raumordnung verfolgen.
www.meinbezirk.at

Vizebgm. Hans Deutschmann ist Wohnungsausschussobmann in der Marktgemeinde und mit der Bautätigkeit auch nicht immer einverstanden. | Foto: Kainz
Foto: Kainz
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.