Untersuchungshaft, da Nachbarin "angestarrt"
Erstaunlich, weshalb man in Österreich in Untersuchungshaft wandern kann. "Anstarren" genügt! WOLKERSDORF/KORNEUBURG (mr). Gewiss, es gibt eine Vorgeschichte: Der 48-j. Angeklagte wurde bereits zweimal wegen beharrlicher Verfolgung (umgangssprachlich: Stalking) verurteilt, weil er seine Nachbarin fotografiert und über eine Mauer gespechtelt hat, als diese in einer im Freien aufgestellten Wanne ein Bad nahm – ob mit oder ohne Textilien, wurde nicht erörtert. Einstweilige Verfügung Das Unheil...