Karfreitag-Urteil
Freier Karfreitag? Möglichen Anspruch geltend machen mit der AK Tirol
TIROL. Laut dem EuGH liegt in Österreich eine Diskriminierung bezüglich des Karfreitags vor. Dieser ist nämlich nur für Angehörige der evangelischen und der altkatholischen Kirche arbeitsfrei bzw. nur diese Personen beziehen ein Feiertagsarbeitsentgelt. Der EuGH hat auch festgelegt, dass es bis zum 19. April eine Gesetzesreparatur geben muss. Die AK Tirol hilft bei der Geltendmachung des Anspruchs auf den freien Tag. Feiertag als Ausgleich für hohe ArbeitsmoralWenn es nach AK Präsident Zangerl...