Bezirksgericht Hollabrunn
Arbeitgeber ist für Tod verantwortlich - Berufung angemeldet
Ein 62-Jähriger Hilfsarbeiter stürzte vom Dach, obwohl er es nicht betreten hätte sollen. Das Seil war zu lang. Chef kassierte dafür einen Schuldspruch mit Geldstrafe. NIEDERFLADNITZ. Einem 62-Jährigen wird die fahrlässige Tötung nach einem Arbeitsunfall zur Last gelegt. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Sein Verteidiger Farid Rifaad plädierte auf nicht schuldig. Was geschah auf der BaustelleDie Firma des Angeklagten war mit der Errichtung einer Blitzschutzanlage an einer Halle in...